Bericht Verordnungen
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 30 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht
den 1. Januar 2014 in Kraft und beschränkte die Lichtpflicht auf Motorwagen (z. B. Personenwagen, Liefer- und Lastwagen, Cars) und Motorräder24.
Die Evaluation dieser Massnahme durch den Bundesrat zeigte, dass sie grosse Wirkung hat: In den Jahren 2014 und 2015 konnten dank dieser Massnahme durchschnittlich 110 Schwerverunfallte (Getötete und Schwerverletzte) pro Jahr vermieden werden. Das Potential von Fahren mit Licht am Tag könnte gemäss dieser Evaluation noch besser ausgeschöpft werden, wenn auch die schnellen E-Bikes mit Licht fahren würden25. Nach Auswertungen des ASTRA hätten mit einem Lichtobligatorium für langsame und schnelle E-Bikes im Jahr 2018 bis zu 33 Unfälle mit Schwerverunfallten verhindert werden können. Da weiterhin mit steigenden Neuverkäufen von E-Bikes zu rechnen ist, ist für die Zukunft von einem noch höheren Reduktionspotential auszugehen.
1.1.2 Die beantragte Neuregelung mit Begründung
Heute müssen nur Motorwagen und Motorräder, nicht aber E-Bikes, tagsüber mit Licht fahren (Art. 30 Abs. 2 der VRV). Die Sichtbarkeit von Fahrzeugen im Allgemeinen und von schmalen Fahrzeugen im Speziellen verbessert sich mit Licht am Tag. Problematische Fahrbewegungen anderer Fahrzeuge im peripheren Sehbereich werden früher wahrgenommen. Ebenso werden deren Entfernung und Geschwindigkeit korrekter eingeschätzt. Mit einem generellen Lichtobligatorium für Motorfahrzeuge können somit die Verkehrssicherheit erhöht und die Anzahl der Schwerverunfallten gesenkt werden.
Künftig soll die permanente Lichtpflicht grundsätzlich für alle Motorfahrzeuge gelten, insbesondere auch für langsame und schnelle E-Bikes und alle übrigen Motorfahrräder sowie für Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge.
Wer tagsüber mit einem E-Bike oder einem anderen Motorfahrrad ohne Licht fährt, soll mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken bestraft werden können.
1.2 Helmobligatorium auch für Fahrerinnen und Fahrer langsamer E-Bikes
1.2.1 Ausgangslage
Lenker und Lenkerinnen von schnellen E-Bikes müssen bereits heute einen Fahrradhelm tragen. Für Lenker und Lenkerinnen langsamer E-Bikes gibt es kein Helmobligatorium. Bei polizeilich registrierten Unfällen in den Jahren 2011 bis 2018 trugen trotz Sensibilisierungskampagnen nur gerade 52 Prozent der Fahrer und Fahrerinnen von langsamen E-Bikes einen Helm26. Gemäss Verkehrsexpertinnen und -experten sowie Medizinalpersonen liesse sich ein Grossteil der schweren Gehirnverletzungen durch das Tragen von Helmen verhindern beziehungsweise im Verletzungsgrad verringern. Nach
Auswertungen des ASTRA hätten im Jahr 201727 bei einer Helmtragpflicht bis zu 28 Kopfverletzungen bei Schwerverunfallten vermieden werden können. Da weiterhin mit einer Zunahme von E-Bikes im Strassenverkehr zu rechnen ist, kann für die Zukunft von einem noch höheren Reduktionspotential ausgegangen werden.
1.2.2 Die beantragte Neuregelung mit Begründung
Künftig sollen auch Führer und Führerinnen von langsamen E-Bikes einen Fahrradhelm tragen
müssen. Insoweit werden sie den Lenkern und Lenkerinnen schneller E-Bikes gleichgestellt.
Bisher beschränkte sich die Helmtragpflicht bei Motorfahrrädern auf die Lenker und Lenkerinnen. Neu sollen Mitfahrende gleichermassen geschützt werden.
Weiterhin von der Helmpflicht ausgenommen bleiben sollen Personen auf motorisierten Rollstühlen (Art. 18 Bst. c VTS), auch wenn diese ebenfalls eine Unterart der Motorfahrräder bilden.
Von der Helmtragpflicht generell befreit bleiben erwachsene Lenker und Lenkerinnen von nicht
motorisierten Velos. Eine Helmtragpflicht für Velofahrer und Velofahrerinnen wäre nicht ohne
Gesetzesänderung möglich. Zwar ist die durchschnittliche Geschwindigkeit bei Velos, die
24 AS 2013 4669; AS 2013 4687
25 Bericht des Bundesrates zur Evaluation von «Via sicura» vom 28. Juni 2017, abrufbar unter: www.parlament.ch > 16.3267 > Bericht in Erfüllung des parlamentarischen Vorstosses.
26 Quelle: ASTRA, Informationssystem Verkehrsunfälle.
27 Zahlen des Bundesamtes für Statistik BFS zur Medizinischen Statistik der Krankenhäuser sind für 2018 noch nicht verfügbar. 16/30 ASTRA-D-EB3B3401/1332