Bericht Verordnungen

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 30 Seiten

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Abbildung 4: Indexierte Entwicklung der Schwerverunfallten mit einem E-Bike und des Bestands an E-Bikes für

die Jahre 2011 bis 2018 (Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA; velosuisse, 2018)

Es besteht daher ein ausgewiesener Bedarf an Massnahmen, mit denen die Verkehrssicherheit bei E-Bike-Fahrenden erhöht und die Anzahl Schwerverunfallter gesenkt werden können.

Mit dieser Vorlage werden Massnahmen vorgeschlagen, die kurzfristig umgesetzt werden können.

Lenker und Lenkerinnen von E-Bikes und von übrigen Motorfahrrädern sollen künftig:

- auch tagsüber mit Licht fahren (Ziff. 1.1);

- einen Velohelm tragen (gilt für schnelle E-Bike-Fahrende bereits, siehe Ziff. 1.2); und

- die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten beachten müssen (Ziff. 1.3).

Mit diesen Massnahmen soll die Verkehrssicherheit für Fahrer und Fahrerinnen von E-Bikes erhöht werden. Nach Auswertungen des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) hätten im Jahr 2018 mit diesen Massnahmen bis zu 34 E-Bike-Unfälle mit Schwerverunfallten vermieden werden können. Da weiterhin mit steigenden Neuverkäufen von E-Bikes zu rechnen ist, ist für die Zukunft von einem noch höheren Reduktionspotential auszugehen.

Die Thematik, wie die Verkehrssicherheit für E-Bike-Fahrende und Velofahrende generell verbessert werden kann, wird weiter vertieft. Insbesondere sollen auch Massnahmen geprüft werden, die E-Bike-Fahrenden keine zusätzlichen Pflichten auferlegen, sondern die Verbesserung der Velowegplanung und Infrastruktur zum Ziel haben. Im Rahmen der Vernehmlassung des Bundesgesetzes über die Velowege, die vom 13. Mai bis am 10. September 2020 läuft, werden entsprechende Regelungen zur Diskussion gestellt22. So sollen Kantone zur Planung von Velowegen verpflichtet werden. Mit

Planungsgrundsätzen werden zudem Leitlinien formuliert, die bei der Planungsarbeit zu

berücksichtigen sind. Velowege sollen zusammenhängend, direkt, sicher, homogen und attraktiv geplant und angelegt werden.

1.1 Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag

1.1.1 Ausgangslage

Im Juni 2012 beschloss das Parlament im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura», dass Motorfahrzeuge auch tagsüber mit Licht fahren müssen23. Der Bundesrat setzte die Vorschrift auf

22 bis 10.9.2020: www.admin.ch -> Bundesrecht -> Vernehmlassungen -> laufende Vernehmlassungen -> UVEK > Bundesgesetz über Velowege; ab 11.9.2020: www.admin.ch -> Bundesrecht -> Vernehmlassungen -> Abgeschlossene Vernehmlassungen -> 2020 -> UVEK > Bundesgesetz über Velowege.

23 AS 2012 6291, 6300 15/30 ASTRA-D-EB3B3401/1332