Bericht Verordnungen
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 30 Seiten
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Übersicht Mit den vorliegenden Revisionsvorlagen sollen: umweltfreundliche Technologien zur Reduktion des CO2-Ausstosses von Nutzfahrzeugen und Wohnmobilen eingeführt werden; Verbesserungen für die Sicherheit der Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes erzielt werden.
Ausgangslage
Umweltfreundliche Technologien zur Reduktion des CO2-Ausstosses von Nutzfahrzeugen und
Wohnmobilen:
Zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduktion der CO2-Emissionen hat die EU neue
Vorschriften hinsichtlich der aerodynamischen Gestaltung von Führerkabinen bei schweren
Nutzfahrzeugen zum Sachentransport erlassen. Die neuen Führerkabinen erhöhen auch die
Sicherheit, da sie die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin verbessern. Dadurch wird insbesondere die Gefährdung von Radfahrenden sowie Fussgängern und Fussgängerinnen vermindert. Rundere
Formen und der Einbau von Knautschzonen verringern die Verletzungsschwere bei einem
Zusammenstoss. Schwere Nutzfahrzeuge dürfen künftig in der EU ihren Luftwiderstand mit langen Heckspoilern senken. Damit sich diese Massnahmen nicht negativ auf die Ladekapazität auswirken, hat die EU die höchstzulässige Länge der entsprechend ausgerüsteten Fahrzeuge und
Fahrzeugkombinationen angehoben. Des Weiteren kann in der EU das Mehrgewicht alternativer und emissionsfreier Antriebe bei schweren Nutzfahrzeugen durch eine entsprechende Erhöhung ihres maximal zulässigen Gewichts kompensiert werden. Damit wird verhindert, dass Fahrzeuge mit
alternativem oder emissionsfreiem Antrieb weniger laden können als vergleichbare Fahrzeuge mit Dieselmotor. Die neuen Regelungen der EU wären auch für die Schweiz von Vorteil und könnten einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten.
Das Schweizer Gewerbe wünscht, auch die Länge der Wasserstofftanks emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge kompensieren zu können.
Die vom Parlament überwiesene Motion Bourgeois vom 30.05.2018 (18.3420 «Kompensierung des Gewichts elektrischer Batterien bei Lieferwagen der 3,5-Tonnen-Kategorie») beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass das Gewicht elektrischer Batterien bei Lieferwagen von 3,5 Tonnen Gesamtgewicht kompensiert wird. Alternative Antriebssysteme sind schwerer als konventionelle, welche mit Benzin oder Diesel betrieben werden. Soll eine im Wettbewerb nachteilige Reduktion der Nutzlast vermieden werden, wird eine Erhöhung des Gesamtgewichts erforderlich. Damit gelangen die strengen Verwendungsregeln für schwere Motorfahrzeuge zur
Anwendung. Insbesondere können solche Fahrzeuge nicht mehr mit einem Führerausweis der
Kategorie B gefahren werden. Für Fahrzeuge, welche die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen nur
aufgrund des Mehrgewichts ihres alternativen Antriebssystems überschreiten, besteht deshalb ein Bedarf, dieses Mehrgewicht kompensieren zu können. Nur so bleiben sie für die Wirtschaft interessant. Die EU ermöglicht ihren Mitgliedstaaten, Inhabern und Inhaberinnen von Führerausweisen der
Kategorie B zu gestatten, alternativ angetriebene Fahrzeuge zum Sachentransport bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen zu führen, sofern diese keinen Anhänger ziehen und das 3,5 Tonnen überschreitende Mehrgewicht ausschliesslich dem Alternativantrieb geschuldet ist.
Sicherheit von E-Bikes:
Eines der aktuell wichtigsten Sicherheitsprobleme auf Schweizer Strassen sind die Unfälle mit
Zweirädern und insbesondere jene mit E-Bikes. In den Jahren 2011 bis 2018 hat sich die Zahl der Personen, die mit einem E-Bike schwer verunfallten, nahezu verfünffacht. Diese Entwicklung
widerspiegelt die Zunahme der E-Bikes im Strassenverkehr. Die Zahl der getöteten und
schwerverletzten E-Bike-Lenkenden (Schwerverunfallte) lag im Jahr 2018 bei insgesamt 321
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