Vorlage
Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 17Fedlex · Vorlage
3 Betäubung von Rindern und Gehegewild auf Distanz
3.1 Die Abschussdistanz muss so gewählt werden, dass der Kopf sicher getroffen
wird. Führt der Schuss nicht zum Tod, so ist als Fangschuss ein Kugel- oder Bolzenschuss in den Kopf zulässig.
3.2 Es muss ein Zielfernrohr verwendet werden und der Schuss muss aufgelegt
erfolgen.
3.3 Wenn kein Kugelfang vorhanden ist, muss ein Hochsitz verwendet werden.
3.4 Das Tier ist nach dem Kugelschuss zu entbluten. Ausnahmen sind bei Gehe-
gewild möglich, wenn durch Verletzungen am Kopf ersichtlich ist, dass der Tod sicher eingetreten ist.
4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Kugelschussbetäubung
Der Betäubungserfolg ist anhand folgender Leitsymptome zu überprüfen:
a. bei jedem Tier:
– sofortiges Niederstürzen,
– Ausfall der Atmung,
– kein spontaner Lidschluss, keine Rotation oder kein Zittern des Augapfels be ziehungsweise keine gerichteten Augapfelbewegungen,
– keine Lautäusserungen,
– keine gerichteten Bewegungen, keine Aufrichtversuche;
b. stichprobenweise und bei Bedarf: Ausfall des Lid- und des Cornealreflexes.