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Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten
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b. Stromspannung (V);
c. Stromfrequenz (Hz).
1.10 Abweichungen der Stromspannung nach unten von mehr als 5 % müssen auf-
gezeichnet werden. Bei Geräten mit variablen Einstellungen müssen Abweichungen von der nominalen Stromfrequenz aufgezeichnet werden; die Massnahmen zur Fehlerkorrektur sind zu dokumentieren.
2 Elektrische Durchströmung im Wasserbad
2.1 Beim Betäuben von Hausgeflügel im Wasserbad muss durch ausreichende
Stromspannung die Erzeugung einer wirksamen Stromstärke zur Betäubung jedes Tieres gewährleistet sein.
2.2 Bei der elektrischen Durchströmung im Wasserbad muss innerhalb der ersten
Sekunde folgende durchschnittliche Stromstärke erreicht werden und mindestens über die angegebene Dauer auf jedes Tier einwirken:
Frequenz Stromstärke Zeit
Hühner Truthühner Enten, Wachteln
Gänse
< 200 Hz 100 mA 250 mA 130 mA 60 mA4
Sek.
200–399 Hz 150 mA 400 mA unzulässig unzulässig4
Sek.
400–1500 Hz 200 mA 400 mA unzulässig unzulässig4
Sek.
2.3 Die Verwendung von anderen als den in Ziffer 2.2 genannten Parametern ist
möglich, wenn deren Wirksamkeit durch die Herstellerin der Anlage nachvollziehbar nachgewiesen wird.
3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung und Entblutung
3.1 Der Betäubungserfolg ist anhand folgender Leitsymptome zu überprüfen:
a. bei jeder Charge:
– sofortiges Erstarren bei der Durchströmung,
– Ausfall der Atmung,
– keine Reaktion auf das Setzen des Entblutungsschnittes,
– während der Entblutung keine gerichteten Bewegungen, keine Aufrichtversuche, Erschlaffen des Körpers;