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Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten

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b. Stromspannung (V);

c. Stromfrequenz (Hz).

1.10 Abweichungen der Stromspannung nach unten von mehr als 5 % müssen auf-

gezeichnet werden. Bei Geräten mit variablen Einstellungen müssen Abweichungen von der nominalen Stromfrequenz aufgezeichnet werden; die Massnahmen zur Fehlerkorrektur sind zu dokumentieren.

2 Elektrische Durchströmung im Wasserbad

2.1 Beim Betäuben von Hausgeflügel im Wasserbad muss durch ausreichende

Stromspannung die Erzeugung einer wirksamen Stromstärke zur Betäubung jedes Tieres gewährleistet sein.

2.2 Bei der elektrischen Durchströmung im Wasserbad muss innerhalb der ersten

Sekunde folgende durchschnittliche Stromstärke erreicht werden und mindestens über die angegebene Dauer auf jedes Tier einwirken:

Frequenz Stromstärke Zeit

Hühner Truthühner Enten, Wachteln

Gänse

< 200 Hz 100 mA 250 mA 130 mA 60 mA4

Sek.

200–399 Hz 150 mA 400 mA unzulässig unzulässig4

Sek.

400–1500 Hz 200 mA 400 mA unzulässig unzulässig4

Sek.

2.3 Die Verwendung von anderen als den in Ziffer 2.2 genannten Parametern ist

möglich, wenn deren Wirksamkeit durch die Herstellerin der Anlage nachvollziehbar nachgewiesen wird.

3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung und Entblutung

3.1 Der Betäubungserfolg ist anhand folgender Leitsymptome zu überprüfen:

a. bei jeder Charge:

– sofortiges Erstarren bei der Durchströmung,

– Ausfall der Atmung,

– keine Reaktion auf das Setzen des Entblutungsschnittes,

– während der Entblutung keine gerichteten Bewegungen, keine Aufrichtversuche, Erschlaffen des Körpers;