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Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten

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b. stichprobenweise und bei Bedarf: Ausfall des Lid- und Cornealreflexes nach Abklingen des tonischen Krampfes mit nachfolgender klonischer Phase.

6.2 Bei Hausgeflügel ist der Betäubungserfolg anhand folgender Leitsymptome zu überprüfen:

a. bei jedem Tier:

– sofortiges Erstarren bei der Durchströmung,

– tonischer Krampf mit Beinstreckung, weit geöffneten Augen und Ausfall der Atmung,

– klonische Phase mit reflexartigen Beinbewegungen und reflexartigem Flügelflattern,

– keine Lautäusserungen,

– keine gerichteten Bewegungen, keine Aufrichtversuche

b. stichprobenweise und bei Bedarf: Ausfall des Cornealreflexes nach Abklingen des tonischen Krampfes mit nachfolgender klonischer Phase.

7 Leitsymptome zur Kontrolle einer erfolgreichen Elektrobetäubung bei Herzdurchströmung

Der Betäubungserfolg ist anhand folgender Leitsymptome zu überprüfen:

a. bei jedem Tier:

– sofortiges Erstarren bei der Durchströmung,

– Einsetzen eines tonischen Krampfes,

– Ausfall der Atmung,

– klonische Phase,

– keine gerichteten Bewegungen des Auges, kein spontaner Lidschluss,

– vollständiges Erschlaffen des gesamten Körpers und maximale Pupillenweitung;

b. stichprobenweise und bei Bedarf: Ausfall des Lid- und Cornealreflexes nach Abklingen des tonischen Krampfes mit nachfolgenderklonischen Phase.

8 Zeitdauer bis zur Entblutung

Bei warmblütigen Tieren muss der Entblutungsschnitt innerhalb von 10 Sekunden nach der Elektrobetäubung erfolgen, ausgenommen bei vorgängig ausgelöstem funktionellem Herzstillstand. Bei Schafen und Ziegen darf die Zeit zwischen Elektrobetäubung und Entblutungsschnitt maximal 5 Sekunden betragen.