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Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten
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Tierkategorie Stromstärke Dauer
Hühner 240 mA 4 Sek.
Truthühner 400 mA 4 Sek.
Enten 600 mA 4 Sek.
Gänse 300 mA 4 Sek.
Laufvögel 500 mA 4 Sek.
4.2 Die Verwendung von anderen als den in Ziffer 4.1 genannten Parametern ist
möglich, wenn deren Wirksamkeit durch die Herstellerin nachgewiesen wird.
5 Parameter für die Herzdurchströmung
5.1 Vor der Herzdurchströmung muss eine Kopfdurchströmung erfolgt sein.
5.2 Für die Herzdurchströmung muss eine genügend weite und dafür vorgesehene
Betäubungszange verwendet werden.
5.3 Erfolgt die Entblutung nicht innerhalb von 10 Sekunden, bei Schafen und Zie-
gen innerhalb von 5 Sekunden, nach der Kopfdurchströmung, so muss eine Herzdurchströmung durchgeführt werden.
5.4 Bei Rindern über 200 kg Lebendgewicht sowie bei Schweinen beim Einsatz
von Stromfrequenzen über 100 Hz ist während oder unmittelbar nach der Kopfdurchströmung eine zusätzliche Herzdurchströmung durchzuführen.
5.5 Die Herzdurchströmung muss mit Parametern erfolgen, die laut Angaben der
Herstellerin der Anlagen nachweislich bei der betroffenen Tierart zu Herzkammerflimmern führen.
6 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Elektrobetäubung bei Kopfdurchströmung
6.1 Bei Säugetieren ist der Betäubungserfolg anhand folgender Leitsymptome zu
überprüfen:
a. bei jedem Tier:
– sofortiges Erstarren und Niederstürzen,
– anhaltende Muskelkontraktionen von starker Intensität (tonischer Krampf) mit nachfolgenden rasch aufeinanderfolgenden kurzdauernden Zuckungen (klonische Phase),
– Ausfall der Atmung während mindestens 20 Sekunden nach dem Ende der Durchströmung, keine Brustkorbbewegungen oder wiederholtes Maulöffnen,
– keine gerichteten Bewegungen des Auges, kein spontaner Lidschluss,
– keine Lautäusserungen,
– keine gerichteten Bewegungen, keine Aufrichtversuche;