Vorlage

Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 14Fedlex · Vorlage

3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Bolzenschussbetäubung

Der Betäubungserfolg ist anhand folgender Leitsymptome zu überprüfen:

a. bei jedem Tier:

– sofortiges Niederstürzen,

– anhaltende Muskelkontraktionen von starker Intensität (tonischer Krampf) mit nachfolgenden rasch aufeinanderfolgenden kurzdauernden Zuckungen (klonische Phase),

– Ausfall der Atmung,

– kein spontaner Lidschluss, keine Rotation oder kein Zittern des Augapfels beziehungsweise keine gerichteten Augapfelbewegungen,

– keine Lautäusserungen,

– keine gerichteten Bewegungen, keine Aufrichtversuche;

b. stichprobenweise und bei Bedarf: Ausfall des Lid- und des Cornealreflexes.

4 Zeitdauer bis zur Entblutung

Nach der Bolzenschussbetäubung muss der Entblutungsschnitt spätestens erfolgen innerhalb von:

a. 60 Sekunden bei Rindern, Wasserbüffeln und Yaks, unbehornten Schafen und Ziegen sowie Equiden;

b. 20 Sekunden bei behornten Schafen und Ziegen;

c. 20 Sekunden bei anderen Tieren.