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Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten
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3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Bolzenschussbetäubung
Der Betäubungserfolg ist anhand folgender Leitsymptome zu überprüfen:
a. bei jedem Tier:
– sofortiges Niederstürzen,
– anhaltende Muskelkontraktionen von starker Intensität (tonischer Krampf) mit nachfolgenden rasch aufeinanderfolgenden kurzdauernden Zuckungen (klonische Phase),
– Ausfall der Atmung,
– kein spontaner Lidschluss, keine Rotation oder kein Zittern des Augapfels beziehungsweise keine gerichteten Augapfelbewegungen,
– keine Lautäusserungen,
– keine gerichteten Bewegungen, keine Aufrichtversuche;
b. stichprobenweise und bei Bedarf: Ausfall des Lid- und des Cornealreflexes.
4 Zeitdauer bis zur Entblutung
Nach der Bolzenschussbetäubung muss der Entblutungsschnitt spätestens erfolgen innerhalb von:
a. 60 Sekunden bei Rindern, Wasserbüffeln und Yaks, unbehornten Schafen und Ziegen sowie Equiden;
b. 20 Sekunden bei behornten Schafen und Ziegen;
c. 20 Sekunden bei anderen Tieren.