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Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten
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c. bei Rindern über 800 kg und Yaks: senkrecht zur Stirnfläche leicht neben
der Mittellinie, fingerbreit neben dem Kreuzungspunkt der diagonalen Verbindungslinien zwischen der Augenmitte und der Mitte der gegenüberliegenden Hornansatzes;
d. bei Wasserbüffeln: senkrecht zur Stirnfläche leicht neben der Mittellinie,
fingerbreit neben dem Kreuzungspunkt der diagonalen Verbindungslinien zwischen oberem Augenwinkel und oberen gegenüberliegendem Hornansatz.