Vorlage
Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 12Fedlex · Vorlage
f. bei behornten Schafen und Ziegen: auf der Mittellinie direkt hinter dem
Hornansatz mit Schuss in Richtung Zungenbasis oder von der Seite gesehen in Richtung Kehle;
g. bei Schweinen mit keilförmigem Kopf: auf der Mittellinie des Kopfes
1 cm oberhalb der Verbindungslinie beider Augenmittelpunkte, von der Seite gesehen in Richtung der äusseren Ohrbasis;
h. bei Schweinen mit steiler Stirn: auf der Mittellinie des Kopfes 2–3 cm
über der Verbindungslinie beider Augenmittelpunkte senkrecht zur Stirnfläche;