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Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 35 Seiten
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7Der Eintrieb in eine für eine Tierbreite ausgelegte Fixationseinrichtung darf nicht gleichzeitig über mehrere parallele Einzelgänge erfolgen.
Art. 17 Elektrische Treibhilfen
1Als elektrische Treibhilfen dürfen nur Elektrotreiber verwendet werden, die die einzelnen Stromstösse auf maximal eine Sekunde begrenzen.
2Elektrische Treibhilfen dürfen nur bei gesunden, unverletzten und gehfähigen Schweinen und Rindern eingesetzt und ausschliesslich an der Muskulatur der Hinterbeine angewendet werden.
3Sie dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Tiere im Bereich der Vereinzelung oder vor und während des unmittelbaren Eintriebs in eine Fixationseinrichtung jede Fortbewegung verweigern.
4Die elektrische Treibhilfe darf nur wiederholt eingesetzt werden, wenn das Tier reagiert und dem Stromstoss ausweichen kann.
5Die Elektroden elektrischer Betäubungsgeräte dürfen nicht als Treibhilfen eingesetzt werden.
Art. 18 Lärmpegel im Zutriebsbereich
Der Grundlärmpegel im Zutriebsbereich darf bei laufender Anlage und laufendem Tierzutrieb einen Schalldruck von 85 Dezibel nicht überschreiten. Einzelne Überschreitungen sind erlaubt.
Art. 19 Aufhängen von Hausgeflügel
1Werden zum Aufhängen von lebendem Hausgeflügel vor der Schlachtung Schlachtbügel verwendet, so müssen deren Grösse und Form der Grösse und Art der Tiere angepasst sein. Jedes Tier ist mit beiden Beinen im Schlachtbügel aufzuhängen.
2Lebende Tiere, bei denen aufgrund ihrer Körpergrösse oder ihres Gewichts eine erfolgreiche Betäubung im Schlachtbügel nicht möglich ist, müssen manuell betäubt und entblutet werden. Sie dürfen erst nach der Entblutung aufgehängt werden.
3Zwischen dem Einhängen und der Betäubung müssen die Tiere durch eine Einrichtung ruhiggestellt werden, welche ihre Brust abstützt.
4Aufgehängte Tiere dürfen erst betäubt werden, sobald sie sich ausreichend beruhigt haben; sie müssen aber spätestens 60 Sekunden nach dem Aufhängen betäubt werden.
5Im Bereich der Hängestrecke müssen Lichtverhältnisse herrschen, die zur Beruhigung der Tiere geeignet sind.