Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 37 Seiten

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Die SVP ist der Auffassung, dass in der aktuellen Vorlage die inländischen Kapazitäten für die Ethanolproduktion vernachlässigt würden. Aufgrund der hohen Auslandsabhängigkeit von Ethanol müsse auch die inländische Produktion mittels einer Verbesserung der Rahmenbedingungen (beispielsweise durch positive Steueranreize) erhöht werden. Eine Erhöhung der Inlandproduktion sei auch hinsichtlich anderer Krisenlagen (beispielsweise bewaffnete Konflikte) nötig, damit der Bevölkerung der Schweiz Ethanol auch nach dem vollständigen Verbrauch der Pflichtlager zur Verfügung stehe. Ohne Ausbau der inländischen Ethanolproduktion mangels Substitutionsgütern erachtet die SVP die Souveränität der Schweiz in Gefahr.

Die SVP fordert, dass im Rahmen dieser Vorlage für die inländischen Produktionskapazitäten gleichzeitig in angepasster Weise die Lagerpflicht verringert wird. Dabei sei eine Kostenneutralität zwischen Eigenproduktion und der Bewirtschaftung der Pflichtlager anzustreben. Die Eigenproduktion von Ethanolprodukten sei generell politisch höher zu gewichten als die Lagerung der importierten Produkte. Die Anreizmodelle für die Eigenproduktion müssten ebenfalls so ausgestaltet sein, dass insbesondere genügend qualitativ hochstehendes (GMP-)Ethanol für die medizinisch heiklen Bereiche hergestellt werde. Eine Festlegung einer Untergrenze für die Lagerpflicht (Artikel 2 Absatz 3) müsse einer kritischen Gewichtung zwischen möglichen Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten kleinerer Betriebe versus eine mögliche unverhältnismässige regulatorische Belastung dieser kleineren Betrieben standhalten. Eventuell sei die Untergrenze ganz zu streichen

Sozialdemokratische Partei der Schweiz

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) vergleicht die zwei in der Vernehmlassungsvorlage erwähnten Optionen für die Sicherstellung der Vorratshaltung von Ethanol. Eine Option besteht aus der Weiterführung oder Neuausschreibung des Sicherstellungsvertrags und die andere Option aus der Einführung einer Pflichtlagerhaltung. Das irritierende an dieser Ausgangslage ist für die SP, dass der Bundesrat aus prinzipiellen Überlegungen die Option Einführung einer Pflichtlagerhaltung favorisiert, obwohl von der Sache her die Vorteile klar bei der Option Weiterführung oder Neuausschreibung des Sicherstellungsvertrags liegen.

Die SP ist der Auffassung, dass eine Verlängerung beziehungsweise eine WTO-kompatible Neuausschreibung des Sicherstellungsvertrags die Versorgung des Landes mit Ethanol wie bis anhin sicherstellen würde. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL müsste mit dem Gewinner der Neuausschreibung eine Vereinbarung abschliessen. Gegenwärtig sind 6’000 Tonnen vertraglich vereinbart und kosten den Bund jährlich CHF 465’000 für die Lagerhaltung. Extrapoliert würden neu jährliche Kosten von CHF 775’000 anfallen. Die administrativen Kosten für das BWL wären dafür gering, da lediglich ein einziges Unternehmen zu betreuen und zu kontrollieren sei statt 30 bis 50 wie bei einer Pflichtlagerhaltung.

Um dem Vorsatz nachzuleben, dass die Pflichtlagerhaltung eine Aufgabe der privatwirtschaftlichen Unternehmen ist, favorisiert der Bundesrat die Beteiligungspflicht der gesamten Ethanol-Industrie. Jede Firma, die mehr als 1000 kg undenaturierten und denaturierten Ethylalkohol herstellt, einführt, verarbeitet oder verkauft, wäre melde- und lagerpflichtig. Mit jedem der erwarteten 30 bis 50 Firmen müsste ein Vertrag abgeschlossen werden bezüglich des Ausmasses der zu lagernden Waren sowie bezüglich der Qualitätsanforderungen an die eingelagerten Waren und an die Lagerhaltung selbst. Wenn der Pflichtlagerhalter seine Lagerpflicht einer anderen Gesellschaft überträgt, müsste zusätzlich eine gemeinsame Pflichtlagerhaltung abgeschlossen werden. Dem BWL obläge nicht nur die administrative Betreuung, sondern auch die regelmässige Kontrolle und Überwachung der eingelagerten Waren und der Pflichtlager als Ganzes.