Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 37 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 35Fedlex · Ergebnisbericht

3.6. Weitere Stellungnahmen

Zur Vernehmlassung sind im Weiteren Stellungnahmen eingegangen vom Bäuerliches Zentrum Schweiz und dem Bernischen Bäuerlichen Komitee (gemeinsame Stellungnahme), von der Eidgenössische Kommission für ABC Schutz, von der Schweizerische Organisation für Lösungsmittelverwendung SOLV sowie von Herrn Fridolin Voegeli.

Das Bäuerliches Zentrum Schweiz und das Bernische Bäuerliche Komitee haben den Verordnungstext als gut befunden. Sie erwähnen dazu, dass die Alcosuisse und die Schweizer Zucker AG ein Verfahren entwickelt hätten, mit dem der begehrte Alkohol aus Zuckerrüben hergestellt werden könne. Die Produktion solle bereits im Spätherbst 2021 beginnen. Damit könne die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland vermindert werden. Deshalb sei alles zu unternehmen, um die Herstellung von Alkohol aus Zuckerrüben zu fördern. Die Zuckerrüben würden im Kanton Bern vor allem im Seeland sowie im Mittelland angebaut und seien für die Landwirte, die Ackerbau betreiben können, aus fruchtfolgetechnischen und wirtschaftlichen Gründen wichtig. Zudem könnten die Nebenprodukte der Zuckerrüben sinnvoll verwendet werden. Die Zuckerrüben seien äusserst nachhaltig.

Die Eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz unterstützt ausdrücklich die Wiedereinführung einer Pflichtlagerhaltung von für mehrere Zwecke einsetzbarem Ethanol. Am Beispiel der gegenwärtigen Pandemie sei der Bedarf nach vorsorglichen Vorratshaltungen notwendiger Ressourcen für die Bewältigung von Krisen und Notlagen wie auch grossflächigen ABC-Ereignissen deutlich aufgezeigt worden. Eine Pflichtlagerhaltung von mehreren tausend Tonnen Ethanol ermöglichten beispielsweise eine begünstigte Lage im Fall einer rasch benötigten Erhöhung der Produktion von Desinfektionsmitteln. Im Influenza-Pandemieplan Schweiz werde auf eine solche Lageentwicklung hingewiesen.

Die Schweizerische Organisation für Lösungsmittel-Verwendung im Bereich der Herstellung von

Packmitteln SOLV erklärt sich mit dem Verordnungsentwurf einverstanden. Sie vertritt die wirtschaftlichen und technischen Interessen der Mitgliedsfirmen, die in Zusammenhang mit dem Vollzug des Umweltschutzgesetzes (USG), der Luftreinhalteverordnung (LRV), der Verordnung über volatile organische Verbindungen (VOCV), des Energie- (EnG) und des CO2-Gesetzes stehen.

Herr Fridolin Voegeli (Biomedical Engineer) ruft zu einem Paradigmenwechsel auf: Weg von der Des-Infektion mit ABHR (Alcohol-based Hand-rubs), hin zum präventiven Schutz vor Infektion mit langzeitwirkenden Antiseptika. Als Alternative zum Vernehmlassungsentwurf wird ein Pflichtlager von 48 Tonnen Hygisoft 50 %, angeliefert und gelagert in zwei Containern (20") vorgeschlagen. Dies ergebe etwa 6 Mio. Liter Antiinfektions-Spray (0,4% Wirkstoff, Rest Wasser) und reiche im Pandemie-Fall wie heute zur Versorgung für ungefähr drei Monate. Die Materialkosten würden sich auf ungefähr CHF 1 Mio. belaufen. Dazu kämen die Kosten der Lagerhaltung.

Herr Fridolin Voegeli erwähnt langzeit-wirkende Antiseptika mit Wasser als Träger verschiedener, kombinierbarer Wirkstoffe, die alle in weniger als 1 % Verdünnung einfach diesem Wasser eingemischt werden könnten. Das Produkt könnte bei jedem Chemie-Abfüller "auf den Hof" gestellt und bei Bedarf zu etwa 6 Mio. Liter langzeit-wirkendem Antiseptikum verdünnt werden. Dieses bildet auf der Haut oder Gegenständen eine Schutz-Matrix und bleibt dort für Stunden und Tage aktiv und tötet alle Mikroben. Mit 6 Mio. Liter könnten in der heftigsten Pandemie alle Personen während drei Monaten geschützt werden. Weitere detailliertere Ausführungen zum Thema sind direkt der Stellungnahme zu entnehmen.