Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 37 Seiten
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könnten den Schweizerischen Markt mit Ethanol fluten und insbesondere der Spirituosenbereich deutlich beeinträchtigen.
Zu Artikel 4 merken die Die Schweizer Brenner und der Schweizer Obstverband an, dass die Lagerpflicht zwingend über eine bestehende private Trägerschaft und einen Garantiefonds abzuwickeln sei. Die Einführung einer allgemeinen Lagerpflicht ohne Garantiefond würde zu einem administrativen Chaos führen und das Ziel einer tragfähigen Landesversorgung akut gefährden. Da die Umsetzung einer solchen Lösung eine gewisse Zeit beanspruche, sei die bestehende Zwischenlösung mit dem Sicherstellungsvertrag um maximal zwei Jahre zu verlängern.
Im Rahmen des Garantiefonds sei zudem festzulegen, dass jährlich zusätzlich weitere 300 Tonnen reiner Alkohol Obstbrand aus Inländischen Früchten und Destllation als Rohstoffbasis für GMP-Ethanol in das Pflichtlager zu fliessen habe, um eine gewisse Produktion im Inland sicherzustellen. GMP-zertifizierte Qualität solle zwingend sein, denn für den Einsatz in medizinisch heiklen Bereichen wie etwa im Operationssaal sei die Verwendung von diesem hochreinen Ethanol notwendig.
Inländische Produktionskapazitäten seien aufgrund der Kostenstruktur, der hohen Regulierungsdichte in der Schweiz sowie mangelnder Skaleneffekte gegenüber ausländischen Produktionen stark benachteiligt. Durch die Vorgabe, dass jährlich 300 Tonnen reiner Alkohol Obstbrand aus Inländischen Früchten und Destillation in das Pflichtlager fliessen muss, würde sich die Schweiz eine maximale Anzahl an regionalen Brennereikapazitäten sichern. Sie würde zudem den Schweizer Obstbrennern erlauben, dank staatlichen Bürgschaften mehr Lager zu halten, die heute sonst von keiner Bank mehr finanziert würden, und erlauben, trotz grossen und mehrjährig schwankenden Erträgen aus den Obstgärten die Kulturen auch für Krisenzeiten zu sichern.
economiesuisse weist darauf hin, dass die COVID-19-Pandmie aufgezeigt habe, wie wichtig Ethanol für die wirtschaftliche Landesversorgung sei. economiesuisse hält die Schaffung entsprechender Pflichtlager im vorgesehenen Umfang daher für sinnvoll und die daraus resultierenden Kosten für vertretbar.
Der Verband der Haus- und Kinderärzte Schweiz hält fest, dass die infolge der Teilrevision des Alkoholgesetzes erfolgte Auflösung der Ethanolvorräte ein gravierender Fehler war. Der Verband verlangt deshalb, das künftig bei Gesetzesrevisionen die Auswirkungen auf die Gesundheit geprüft werden. Im Weiteren steht Haus- und Kinderärzte Schweiz einer Verlagerung der Aufgaben und deren Finanzierung vom Bund zum Privatsektor kritisch gegenüber.
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse bekräftigt, dass eine geregelte Pflichtlagerhaltung für die Apothekerschaft von zentraler Bedeutung sei. Die COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass Ethanol für die Herstellung von Arzneimitteln evident und der Bedarf hoch sei.
Der Schweizer Bauernverband hält fest, dass die die Pflichtlagerhaltung von Ethanol die Landwirtschaft nur in geringem Mass direkt betrifft. Fehlten jedoch infolge Lieferstörungen Ethanol für Hygiene- und Medizinalzwecke, so seien davon auch Landwirtschaftsbetriebe mit ihren Arbeitskräften und Tieren