Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 37 Seiten

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Belastung der Schweizer Hersteller so niedrig wie möglich zu halten, sollten auch die Ethanol-Volumen der Bio-Fuel Branche in die Betrachtung einfliessen.

Die Umsetzung der Verordnung per Mitte 2022 sei auf jeden Fall viel zu kurzfristig und auch völlig unnötig. Derzeit seien 6'000 Tonnen auf Lager und die Corona Situation entspanne sich. Der Schweizerische Kosmetik- und Waschmittelverband fordert deshalb, die bestehende Zwischenlösung mit dem Sicherstellungsvertrag um zwei Jahre zu verlängern. Unter keinen Umständen solle eine allgemeine Lagerpflicht eingeführt werden, bevor allenfalls ein entsprechender Garantiefonds eingerichtet, geäufnet und operativ ist.

Aus Sicht des Schweizerischen Kosmetik- und Waschmittelverbands sollte definiert werden, welche Qualitäten (Reinheiten) von Alkohol der Pflichtlagerhaltung zu unterstellen sind. Im erläuternden Bericht würden zwei Qualitäten angegeben, nämlich Ethanol absolut (Ph Eur) und Ethanol 96 % (V/V) (Ph Eur/USP/BP). Derzeit werde die Frage geklärt, ob es aus Sicht der Armeeapotheke nicht ausreichend wäre, wenn man sich für die Pflichthalterhaltung für Ethanol nur auf die Qualität Ethanol absolut (Ph Eur) beschränken würde. Dies würde die Umsetzung deutlich vereinfachen.

scienceindustries, der Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences, teilt mit, dass er divergierende Beurteilungen zum Verordnungsentwurf erhalten habe. Ziel müsse es sein, die Versorgung der Schweiz mit Ethanol sicherzustellen. Dies könne mittels zwei Wegen erreicht werden: Einer Weiterführung und Ausweitung der Sicherstellungsverträge oder mit der Einführung von Pflichtlager über eine bestehende Pflichtlagerorganisation. Scienceindustries erachtet die Weiterführung von Sicherstellungsverträgen mit interessierten Unternehmen als besser geeignete Option. Die Vorteile liegen in der Verminderung der administrativen Aufwände bei Bund und Unternehmen. Die Kosten – unter anderem für den Betrieb einer Organisation – und der administrative Aufwand für die Wirtschaft würden wegfallen. Sollte der Entscheid zugunsten der Pflichtlager fallen, sollten die Anliegen von scienceindustries berücksichtigt werden.

Sowohl die Pflichtlagerhaltung wie auch die heutige Lösung mittels eines Sicherstellungsvertrags ermöglichten es, die Versorgungssicherheit von Ethanol zu gewährleisten. Es ist scienceindustries jedoch ein grosses Anliegen, dass Massnahmen zur Umsetzung der Versorgungssicherheit von Ethanol zu keiner Wettbewerbsverzerrung führen und der administrative Aufwand für betroffene Unternehmen sowie deren Kosten der Pflichtlagerhaltung minimiert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der ausländischen Konkurrenz aufrecht erhalten zu können. Die Pflichtlagerhaltung, wie im Verordnungsentwurf vorgestellt, sei zu komplex und führe zu höheren Kosten und zu administrativer Mehrbelastung seitens der Unternehmen.

Für die Errichtung eines Pflichtlagers für Ethanol müsse die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung stehen. Ethanol müsse entweder in grossen Edelstahltanks gelagert oder häufig umgeschlagen werden. Schwarzstahl würde oxidieren. Der Bau von Edelstahltanks nehme Jahre in Anspruch und ziehe erhebliche Investitionen nach sich. Zudem sei es unter Umständen angesichts des Standortes einzelner Unternehmen gar nicht möglich, die benötigten Lagerkapazitäten aufgrund der bestehenden behördlichen Begrenzungen der Lagermengen auszubauen. Diverse Geschäftsmodelle der Mitgliedunternehmen bei scienceindustries sähen zudem Direktlieferungen aus dem Ausland an die Kunden vor, weshalb die Unternehmen gar keine Lager in der Schweiz betreiben würden. Diese Unternehmen müssten ihre Lagerpflicht an Dritte auslagern. Dies würde zu einem enormen administrativen Aufwand seitens der Lagerhalter führen, müssten sie doch mit sämtlichen entsprechenden Unternehmen Verträge abschliessen und die Bewegungen an Ethanol überwachen, um die Lagerbestände aktuell zu halten.