Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 37 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Die Zwangsbeteiligung der Ethanolindustrie würde auch unternehmerische Kosten verursachen, denn die dezentrale, kleinteilige Lagerhaltung ist vergleichsweise aufwändig und entsprechend teuer. Zusätzlich fielen wie beim BWL auch bei den an der Lagerhaltung beteiligten Firmen administrative Kosten an, die allesamt auf das nachfolgende Glied in der Lieferkette (z.B. Halbfertigprodukte) und auf die Endprodukte abgewälzt würden. Dadurch würden die Preise im Inland ansteigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Ethanolindustrie gleichzeitig abnehmen.

Problematisch in diesem Zusammenhang sei auch die Tatsache, dass Importeure von Ethanol in Halbfertig- und Fertigprodukten mit der Option Pflichtlagerhaltung gegenüber den inländischen Verarbeitern von Ethanol bevorteilt würden, da erstere nicht der Lagerhaltung unterstellt wären. Da die Lagerpflichtigen sämtliche ihnen aus der Pflichtlagerhaltung entstehenden Kosten selbst tragen müssten, würden den betroffenen Unternehmen fallweise finanzielle Erleichterungen in Aussicht gestellt.

Die SP ist der Meinung, dass sich die Privatisierung der Ethanolpflichtlagerhaltung, wie sie vom Bundesrat und dem WBF vorgeschlagen werden, genauso wenig überzeugend präsentiere wie die Privatisierung des Ethanolmarktes vom BWL abgewickelt worden sei. Solange die Sicherstellung der Landesversorgung mit Ethanol mit einer Weiterführung oder Neuausschreibung des Sicherstellungsvertrags gewährleistet sei, fehlten schlicht die Gründe, um dem Bundesrat in dieser Sache zu folgen. Mit der Option Pflichtlagerhaltung würden die infrastrukturellen und administrativen Kosten bei Bund und der betroffenen Ethanolindustrie unverhältmässig zunehmen, ohne dass ein Mehrwert ersichtlich sei oder ausgewiesen werden könne. Die SP Schweiz favorisiert deshalb klar die Option Weiterführung oder Neuausschreibung des Sicherstellungsvertrags.

3.3. Gesamtschweizerische Verbände der Wirtschaft

Sechzehn gesamtschweizerische Verbände der Wirtschaft haben im Rahmen der Vernehmlassung geantwortet. Fünfzehn davon habe eine Stellungnahme abgegeben (Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Getränkebranche, Centre Patronal, Die Schweizer Brenner, economiesuisse, Haus- und Kinderärzte Schweiz, Pharma Suisse Schweizerischer Apothekerverband, Schweizer Obstverband, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband, scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Life Sciences, Spirit Suisse, Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte). Der Schweizerischer Arbeitgeberverband hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet mit dem Hinweis, dass die Vorlage in den Aufgabenbereich der economiesuisse falle.

Ausgestaltung der Vorratshaltung

Alle Stellung nehmenden Verbände befürworten im Grundsatz eine Vorratshaltung von Ethanol. Die vorgesehene Ausgestaltung der Vorratshaltung mit einer Pflichtlagerhaltung gemäss dem Landesversorgungsgesetz ohne Garantiefonds wird hingegen von den meisten Verbänden abgelehnt oder zumindest in Frage gestellt. Als mögliche Lösung erachten sie einerseits eine Weiterführung des Sicherstellungsvertrags oder eine ähnliche Massnahme und anderseits einen Garantiefonds.

Folgende Organisationen bevorzugen eine Weiterführung des Sicherstellungsvertrags oder eine anderweitige Lösung mit einer Finanzierung durch den Bund: Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Getränkebranche, Centre Patronal, Haus- und Kinderärzte Schweiz, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Kosmetik- und Waschmittelverband, scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie