Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 37 Seiten

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Anmerkungen der gesamtschweizerischen Verbände der Wirtschaft im Detail

Die Arbeitsgemeinschaft der Schweizerischen Getränkebranche bemängelt, dass nicht klar sei,

welche Unternehmungen lagerpflichtig und welche Ethylalkohol-Qualitäten die Lagerpflicht auslösen würden. Die betroffene Wirtschaftsbranche sei nicht klar umrissen. Dies führe zu Unsicherheiten.

Was die in der Vernehmlassungsvorlage dargelegten Kosten anbelangt, bezieht sich die Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Getränkebranche auch auf die Stellungnahme der Spiritsuisse. Die Kostenschätzung sei zu tief, da die Aufteilung auf zahlreiche Lagerhalter zu höheren Einzelkosten führe. Die Kosten dürften um rund 25 % höher ausfallen. Zudem sei die Annahme, dass die Kosten auf die Pflichtlagerhalter überwälzt werden könnten, falsch. Schweizer Produzenten seien preislich stark im Hintertreffen gegenüber ausländischen Produzenten, mit denen man im Wettbewerb stehe. Mit einer Überwälzung der Kosten der Pflichtlagerhaltung würde das Problem verschärft. Es würde eine staatlich geförderte Wettbewerbsverzerrung stattfinden. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Getränkebranche und Spiritsuisse sollten diese Punkte mit den Betroffenen eingehend geklärt werden und vor allem eine staatliche Finanzierung zumindest über die Alkoholsteuer angedacht werden.

Der Centre Patronal erachtet es im Prinzip richtig, auf staatliche Lager zu verzichten und eine intelligente Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zu suchen. Dies habe aber eine Verlagerung der Kosten vom öffentlichen zum privaten Sektor zur Folge, wobei letzterer die Pflichtlagerhaltung besser umsetzen könne als der öffentliche Sektor. Hingegen ist der Centre Patronal der Meinung, dass der Staat diejenigen Unternehmen, die zur Pflichtlagerhaltung herangezogen werden, vollumfänglich für die Lagerhaltung entschädigt.

Die Schweizer Brenner sowie der Schweizer Obstverband weisen darauf hin, dass sie während der COVID-19-Pandemie bestehende Vorräte denaturieren und dem Markt zugänglich gemacht haben. Die inländischen Obstbrennereien hätten bewiesen, dass sie in der Not Destillate und ihre Brennereikapazitäten zur Verfügung stellen könnten. In ihren Stellungnahmen beziehen sich die beiden Verbände direkt auf einzelne Artikel der Vernehmlassungsvorlage.

Zu Artikel 2 Absatz 1 fordern Die Schweizer Brenner und der Schweizer Obstverband, die auf Schweizer Rohstoffen basierenden inländischen Kapazitäten für die Ethanolproduktion den Ethanollagern gleichzustellen. Zur Versorgung der Schweiz mit Ethanol im Krisenfall würden die inländischen Produktionskapazitäten einen wesentlichen Eckpfeiler bilden, da sie im Gegensatz zu Pflichtlagern einen kontinuierlichen Versorgungsstrom garantieren könnten. Dies sei insbesondere für Risikoszenarien relevant, die eine längerfristige Mangellage verursachten, wie etwa ein kriegerischer Konflikt. Deshalb seien vorhandene Produktionskapazitäten mit dem Faktor 2 als Pflichtlager anzuerkennen. Die vorgegebene Pflichtlagermenge sei im Gegenzug um die vorhandenen Produktionskapazitäten mal 2 zu reduzieren. Damit könne die Berücksichtigung der Produktionskapazitäten kostenneutral erfolgen. Weiter sei die Produktions- und Lagerkapazitäten der Schweizer Brenner mit Faktor 2 als Pflichtlager anzuerkennen. Auch dies könne kostenneutral erfolgen.

Hinsichtlich Artikel 2 Absatz 3 fordern die beiden Verbände, die Untergrenze für die Lagerpflicht aufzuheben und alle Importeure der Lagerpflicht zu unterstellen. Die Untergrenze sei viel zu hoch und würde zu massiven Wettbewerbsverzerrungen mit unabsehbaren Folgen führen. Zahlreiche kleine Importeure