Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 37 Seiten
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3.5. Unternehmen
Zur Vernehmlassung sind Antworten von 23 Unternehmen eingegangen (ABB Schweiz AG, Alcosuisse AG, Alimentari Simpatia SAGL / Demafid SA, B. Braun Medical AG, Bacardi International Limited / TRADALL SA, Brenntag Schweizerhall AG, Chemie Brunschwig AG, Coop Genossenschaft, DC DruckChemie Schweiz AG, Distona AG, DuPont Specialty Products Operations Sàrl, Givaudan Suisse SA, Halag Chemie AG, HLD Clean Consult SA, InfoRLife SA, INFOTECH AG, LONZA AG, OQEMA AG, Rigaflex AG, Roth AG, Schweizer Zucker AG, Thommen-Furler AG, VWR International AG / Avantor).
Ablehnung der in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Pflichtlagerhaltung
Das Interesse des Bundes an einer Vorratshaltung von Ethanol ist für eine Mehrheit der Unternehmen nachvollziehbar und wird nur vereinzelt in Frage gestellt. Hingegen lehnen die meisten Unternehmen die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Pflichtlagerhaltung ohne einen Garantiefonds ab oder stellen diese aus verschiedenen Gründen zumindest teilweise in Frage. Eine Mehrheit der Unternehmen favorisiert die Option einer Weiterführung des Sicherstellungsvertrags.
Option Weiterführung des Sicherstellungsvertrags
Elf Unternehmen bevorzugen eine Weiterführung des Sicherstellungsvertrags bzw. sind der Auffassung, dass der Bund die Aufgaben der Pflichtlagerhaltung sicherstellen müsse (B. Braun Medical AG, Coop Genossenschaft, Brenntag Schweizerhall AG, DC DruckChemie Schweiz AG, DuPont Specialty Products Operations Sàrl, Givaudan Suisse SA, Halag Chemie AG, LONZA AG, Rigaflex AG, Roth AG, VWR International AG / Avantor). Als Gründe für die Bevorzugung des Sicherstellungsvertrags genannt werden unter anderem die unnötig grossen administrativen Aufwände einer Pflichtlagerhaltung, die damit verbundene Benachteiligung von inländischen Herstellerfirmen von ethanolhaltigen Produkten gegenüber Importeuren, die fehlenden Lagerkapazitäten bei den meisten Unternehmen, die Befürchtung einer Festigung der Quasi-Monopol-Stellung des einzigen bestehenden Unternehmens mit ausreichenden Lagerkapazitäten und die Ungleichbehandlung von lagerpflichtigen und nicht lagerpflichtigen Unternehmen.
Garantiefonds und Förderung der Inlandproduktion
Drei Unternehmen fordern die Schaffung eines Garantiefonds, über den einerseits die Pflichtlagerhaltung von Ethanol finanziert und anderseits die inländische Produktion von Ethanol finanziell unterstützt werden soll (Alcosuisse AG, Schweizer Zucker AG, Thommen Furler AG). Sie fordern unter anderem, dass der Garantiefonds durch eine bestehende Organisation, die bereits Pflichtlager-Garantiefonds in anderen Wirtschaftszweigen verwaltet, bewirtschaftet werden soll. Zudem sei die inländische Ethanolproduktion von der Lagerpflicht auszunehmen, sofern sie auf einheimischen Rohstoffen beruhe. Verschiedene Unternehmen, welche die Option der Weiterführung des Sicherstellungsvertrags favorisieren, erwähnen eine Pflichtlagerhaltung mit Garantiefonds als zweite Wahl, falls die Option der Weiterführung des Sicherstellungsvertrags nicht berücksichtigt werden könne.
Andere Vorbehalte gegenüber der Vernehmlassungsvorlage
Fünf Unternehmen schlagen nicht explizit eine andere Lösung für die Pflichtlagerhaltung vor, äussern jedoch verschiedene Ergänzungsvorschläge oder Vorbehalte (ABB Schweiz AG, Bacardi International Limited / TRADALL SA, Chemie Brunschwig AG, Distona AG, OQEMA AG). Es wird festgehalten, dass