Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/109: Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Ethanol (Ethanolpflichtlagerverordnung) · 37 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

betroffen. Ethanol werde ausser als Desinfektionsmittel unter anderem bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt und sei für human- und veterinärmedizinische Zwecke unabdingbar. Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Einführung eines Ethanolpflichtlagers. Seit kurzer Zeit stellten Alcosuisse und die Schweizer Zucker AG auch wieder qualitativ hochwertiges Ethanol aus Schweizer Rüben her, einem Rohstoff aus einheimischer landwirtschaftlicher Produktion. Er erachtet die Aufgaben der privaten Wirtschaft bei der Lagerhaltung und -verwaltung und die Rolle des BWL im Vollzug, so wie sie im Verordnungsentwurf aufgeführt sind, als zielführend. Die vorgesehenen Pflichtlagermengen würden der Schweiz den nötigen Spielraum verschaffen, um vorübergehende Versorgungslücken auszugleichen und längerfristig allenfalls neue Produktions- und Lieferkanäle zu erschliessen.

Der Schweizerische Gewerbeverband unterstützt im Prinzip den Aufbau der Pflichtlagerhaltung für Ethanol. Er regt jedoch an, in künftigen Vorhaben die Option des Sicherstellungsvertrags zu verfolgen. Dass gemäss Gesetz die Wirtschaft für die wirtschaftliche Landesversorgung zuständig ist, heisse nicht automatisch, dass nur das Instrument der Pflichtlagerhaltung zur Verfügung stehe. Zudem seien auch Rohstoffe aus einheimischer Produktion bei der Bildung von Pflichtlagern für Ethanol zuzulassen und dafür den Importen gleichzustellen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hält fest, dass er sich stets gegen die Privatisierung von Alcosuisse ausgesprochen und er mit seinen damals geäusserten Befürchtungen leider recht behalten habe. Die im Zuge der Privatisierung vollzogene Aufhebung des Ethanol-Pflichtlagers habe sich nur wenige Jahre später als Bumerang erwiesen, der nicht einfach nur unnötige Kosten verursachte, sondern auch die Qualität der Gesundheitsversorgung beeinträchtigte. Die zeitweiligen Engpässe von medizinischem Desinfektionsmittel in den Spitälern und Heimen sei zu Beginn der COVID-19-Pandemie eine reale, nicht akzeptable Tatsache gewesen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstütz in diesem Sinne die mit dieser Vernehmlassung vorgeschlagene Wiedererrichtung der Ethanol-Pflichtlagerhaltung ausdrücklich. Bezüglich des Ausmasses der Ethanol-Notvorräte stelle sich allerdings klar die Frage, ob die beabsichtigte Deckung eines Normalbedarfs von drei Monaten bzw. 10'000 Tonnen ausreichend sei. Bei Alcosuisse sei zu Beginn der Pandemie, trotz zuvor erfolgter Privatisierung und Aufhebung des Pflichtlagers, Ethanol zur Deckung eines Normalbedarfs von zwei Monaten vorrätig gewesen, was aber in der Pandemie bekanntlich bei Weitem nicht ausreichte. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bezweifelt daher, ob eine Aufstockung um nur einen Monat angemessen ist, um künftig im Notfall Engpässe vermeiden zu können. So seien denn auch die meisten Pflichtlager von Nahrungsmitteln auf vier Monate bemessen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hält im Weiteren fest, dass der Aufbau und die Durchführung der wirtschaftlichen Landesversorgung in der Schweiz grundsätzlich hinterfragt und gegebenenfalls reformiert werden sollte. Und dies nicht nur aufgrund von während der COVID-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnissen. Er nimmt Bezug auf den vom Bundesrat bestellten und im November 2020 zur Kenntnis genommenen Bericht zu "Führungs- und Organisationsstrukturen sowie Compliance und Governance" der wirtschaftlichen Landesversorgung. Dieser Bericht habe gravierende Mängel festgestellt und eine Reihe von Empfehlungen gemacht. Die darauf vom WBF in Aussicht gestellte Revision des Landesversorgungsgesetzes sollte nun bald in die Vernehmlassung gegeben werden.

Grundsätzlich bezweifelt der Schweizerische Gewerkschaftsbund stark, dass die heute im Sinne einer "Public-PrivatePartnership" organisierte wirtschaftliche Landesversorgung mit einem Teil-Miliz-Bundesamt an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung die adäquate Organisationsform ist, um