Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/31: Revision des ZGB (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten) · 39 Seiten

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Erläuternder Bericht Revision des Zivilgesetzbuchs (Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten)

3.3 Änderungen des AsylG

Art. 51 Abs. 1bis und Artikel 71 Absatz 1bis, jeweils erster Satz

In diesen Bestimmungen wird einzig der bisherige Verweis auf Artikel 105 Ziffer 6 ZGB angepasst.

3.4 Änderungen des PartG

Artikel 9, 9a, 9b, 10 und 37b

Die Bestimmungen des Partnerschaftsgesetzes sind das Gegenstück zu den vorgeschlagenen Änderungen in Artikel 105, 105a, Artikel 106 Absatz 1 und 3, 107 und Artikel 7bis Schlusstitel VE-ZGB. Dementsprechend kann auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen werden. Partnerschaften mit Minderjährigen sind bis anhin zwar keine bekannt. Trotzdem ist es aus Kohärenzgründen erforderlich, die entsprechenden Bestimmungen im PartG ebenfalls anzupassen.

Betrifft nur den französischen Text: In Artikel 9 Buchstabe c wurde eine redaktionelle Anpassung gegenüber dem geltenden Recht vorgenommen.

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Der vorliegende Vorentwurf hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Bund.

4.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

In den Kantonen werden die Anpassungen beim Eheungültigkeitsgrund der Minderjährigkeit zu einer Zunahme der Eheungültigkeitsverfahren führen, da die Anwendbarkeit der Bestimmung erweitert wird. Im Ergebnis sollen mehr Ehen für ungültig erklärt werden können. Damit wird sich der Administrativaufwand für die Meldebehörden (insbesondere die Migrationsbehörden und Zivilstandsämter) und für die klageberechtigte Behörde wie letztlich für die Zivilgerichte erhöhen. Die Auswirkungen der Revision auf den Arbeitsaufwand dieser Behörden lässt sich jedoch nicht beziffern. Insbesondere ist schwierig abzuschätzen, in welchem Ausmass die Revision die Gerichte zusätzlich belasten wird.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der Vorentwurf hat keine direkten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Verhinderung und die verbesserte Auflösungsmöglichkeit von Ehen, die mit minderjährigen Personen geschlossen werden sowie der stärkere Schutz der Betroffenen hat einen positiven Effekt auf die Gesellschaft. So steigen beispielsweise dadurch die Bildungschancen der Betroffenen.

Da doch in der Mehrheit Mädchen und Frauen als minderjährige verheiratet werden (vgl. oben Ziff. 1.2.3 und die dortigen Hinweise) und damit von der vorliegend angestrebten Revision am