Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/3: Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung sowie technische Ausführungsverordnungen · 38 Seiten

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4 Finanzielle Auswirkungen

Die Umsetzung der vorliegenden Revision führt zu Mehrkosten hauptsächlich durch die Einführung von DM.flex und die rückwirkende Aufnahme von örtlich abgrenzbaren Dienstbarkeitsplänen in die amtliche Vermessung seit 2012. Die geschätzten Mehrkosten für die Jahre 2024-2031 von ca. 5 Mio. können haushaltneutral gedeckt werden.

5 Auswirkungen für die Kantone

Die Teilrevision der VAV als solche und die damit verbundene neue VAV-VBS haben für sich alleine grundsätzlich relativ geringfügige Auswirkungen auf die Kantone. Demgegenüber hat aber die

Einführung des neuen Geodatenmodells DM.flex – die mit der Änderung der VAV ermöglicht wird – erhebliche Auswirkungen auf die Kantone, da diese das Datenmodell umsetzen müssen. Da das Datenmodell DM.flex modular ist, ist eine modulweise Umsetzung denkbar und möglich. Die

Modalitäten der Umsetzung von DM.flex und das Übergangsrecht werden in der neuen VAV-VBS geregelt, ebenfalls die neue Finanzierung der amtlichen Vermessung (vgl. den neuen Art. 47c Abs. 2 VAV). Dementsprechend sind die Auswirkungen in den Erläuterungen zur VAV-VBS darzustellen. Weiter wirkt sich die Beschleunigung der Nachführung der amtlichen Vermessung auf die Kantone aus. Die entsprechenden Prozesse in der Verwaltung müssen angepasst werden, wodurch teilweise bestehende Synergien verloren gehen. Dies führt bei den Kantonen zu Mehrkosten, die nur in

gewissen Kantonen auf die Grundeigentümer abgewälzt werden können.

Teilrevision der Verordnung über die amtliche Vermessung 38/38