Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten

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ausmachen, sowie durch tierische Nahrungsmittel (Milch, Fleisch und tierische Fette).23

Die Importabhängigkeit ist bei pflanzlichen Speiseölen/-fetten sehr gross. Abgesehen von Raps- und Sonnenblumenöl, wo der Selbstversorgungsgrad über 80 % bzw. 7 % beträgt,24 werden alle Öle vollumfänglich importiert. Bei einem Ausfall der Importe würden fast 80 % der Versorgung mit pflanzlichen Fetten und Ölen fehlen, was für Stufe A gemäss Strategie rund 31'000 Tonnen pflanzliche Speiseöle/-fette zur vollständigen Kompensation nötig machen würde.

Bei Speisefetten aus tierischen Produkten hingegen, ist der Selbstversorgungsgrad hoch. Ein Importausfall würde sich nur marginal auswirken. Fette aus Milchprodukten etwa blieben zu 97 % verfügbar. Die Reduktion der Fette aus Fleisch infolge der Reduktion der Bestände von Schweinen und Geflügel sollte aufgrund der Abbau-Dauer erst für die Stufe B in der Nahrungsmittelbilanz relevant werden.

Somit kann auch für Stufe B (Versorgung auf reduziertem Niveau) die Rolle von pflanzlichen Speiseölen/-fetten relativiert werden. Milchprodukte und Fleisch mit ihrem grossen Beitrag zur Fettzufuhr und hohen Selbstversorgungsgrad können, zusammen mit dem in der Schweiz produzierten pflanzlichen Öl, insgesamt etwa die Hälfte der aktuell konsumierten Fettmenge weiterhin zur Verfügung stellen25. Dies würde etwa 18 % des Gesamtenergiebedarfs ausmachen und wäre somit – ernährungsphysiologisch betrachtet – für eine Phase mit reduziertem Konsum (während dem vierten bis zwölften Monat) fast ausreichend (empfohlen werden mind. 20 % bis max. 35 % der täglichen Energiezufuhr aus Speiseölen/-fetten ).26 Der Ersatz der fehlenden 2 % an Energie aus Speiseölen/-fetten, bis der untere Schwellenwert erreicht ist, kann mit zusätzlich gelagerten Speiseölen/-fetten gemacht werden. Dazu würden rund 1’500 Tonnen pro Monat benötigt, was für die neun Monate der Stufe B rund 13’000 Tonnen entspricht.

Mit 44'000 Tonnen Speiseölen/-fetten aus Pflichtlagern können die minimalen Anforderungen erfüllt werden. Herausfordernd könnte hingegen die Anpassung der industriellen Verarbeitung und der Essgewohnheiten sein. Dort würde die Verfügbarkeit an pflanzlichen Speiseölen/-fetten innerhalb von drei Monaten auf etwa ein Drittel des üblichen Niveaus sinken, was eine grosse Umstellung der Produktionsprozesse notwendig machen würde.

Gemessen am Konsum werden am meisten Sonnenblumenöl (36 %), Rapsöl (24 %), Palmöl inklusive Palmstearin (19 %) und Olivenöl (10 %) verwendet. Die

23 Statistische Erhebung und Schätzungen über Landwirtschaft und Ernährung, Agristat 2017, Kapitel

6 Tabellen 6.8 und 6.9.

24 Agristat, 2016, als Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2015

25 Gemäss Berechnung: 42 % (Anteil der Fette aus pflanzlichen Speiseölen/-fetten) * 23 % (Selbstversorgungsgrad von pflanzlichen Speiseölen/-fetten) + 28 % Fettbeitrag aus Milchprodukten * 97% (Nettoselbstversorgungsgrad von Milchprodukten) + 17 % Fettbeitrag aus Fleisch * 64 % (Netto Selbstversorgungsgrad von Fleisch) + 15 % Fettbeitrag aus Übrigem * 0 % (angenommener Selbstversorgungsgrad Übriges (Nüsse, Ölfrüchte, Fische, 50 % der Eier etc.)

26 SGE, ohne Datum