Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten
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Aufgrund dieser Komplexität muss das Berechnungsmodell als eine Annäherung an die Wirklichkeit gesehen werden. Trotz umfassenden Abklärungen ist es möglich, dass die nachfolgend vorgeschlagenen Änderungen nicht in allen Krisen die geeigneten Lösungen darstellen. Zusätzlich müssen weitere Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung weiterentwickelt oder neu angedacht werden, um die Versorgung in schweren Mangellagen bestmöglich gewährleisten zu können.
Das neue Berechnungsmodell sieht im Sinne einer Weiterentwicklung vor, dass künftig die Versorgung des Landes mit Pflichtlagerentnahmen bis zum Einsetzen der neuen Vegetationsperiode (maximal 12 Monate) auf reduziertem Niveau (2300 kcal Verbrauch pro Kopf/Tag) aufrechterhalten werden kann. Dabei wird die Produktion im Inland als wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung in schweren Mangellagen mitberücksichtigt. Zur Berechnung der Pflichtlagermenge wird davon ausgegangen, dass die gesamten Importe von Nahrungsmitteln zum Erliegen kommen und kompensiert werden müssen. Bei diesen Berechnungen wird neben den Rohprodukten auch der ausfallende Import von verarbeiteten Produkten, welche in Normalzeiten wesentlich zur Versorgung beitragen, berücksichtigt. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass die Erträge der Inlandproduktion stabil gehalten werden können und entsprechend die nötigen Produktionsmittel – teilweise ebenfalls dank Pflichtlagerentnahmen – vorhanden sind. Nach der Kalkulation ergeben sich als Resultat der Berechnung folgende beantragten Änderungen, die neu aus Gründen der Transparenz in Tonnagen und nicht mehr als Bedarfsdeckung ausgewiesen sind:
• Getreide: Neben der Kompensation der ausfallenden Rohproduktimporte dient
Getreide im Berechnungsmodell auch dazu, weitere, im Inland nicht anderweitig ersetzbare, importierte Kalorien zu kompensieren. Entsprechend wird mit einer Erhöhung um rund 250'000 Tonnen (von heute 507'900 Tonnen auf 755'000 Tonnen) eine signifikante Erhöhung der Getreidemenge an Pflichtlager beantragt.
• Speiseöle/-fette: Aufgrund der sehr stark auslandabhängigen Versorgung der
Schweiz mit pflanzlichen Speiseölen und -fetten wird eine Erhöhung des Pflichtlagers um rund 10'000 Tonnen (von heute 35‘583 Tonnen auf 44'000 Tonnen) beantragt.
• Futtermittel: Vorräte an Proteinträgern zu Futterzwecken sollen künftig den
Durchschnittsbedarf für Schweine und Geflügel für rund zwei Monate decken. Diese dienen insbesondere dazu, die betreffenden Tierbestände in einer schweren Mangellage geordnet abzubauen. Die Versorgung der raufutterverzehrenden Nutztiere wird in einer schweren Mangellage durch die Verwertung der Grünlanderträge sowie im Inland verfügbare Proteinträger sichergestellt. Entsprechend sinkt die an Pflichtlager zu haltende Menge auf 58'000 Tonnen (von heute 93'300 Tonnen).
Hinsichtlich der Energieträger zeigt die Berechnung, dass der aufgrund von vorzeitigen Schlachtungen reduzierte Bedarf an Futtermitteln durch die inländische Produktion grundsätzlich gedeckt werden kann.