Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht

wendung einher. Aufgrund der Substituierbarkeit hinsichtlich der ernährungsphysiologischen Eigenschaften sowie dem Verwendungszweck und aufgrund der Lagerbarkeit sollten die Pflichtlager mehrheitlich aus «Softoils» bestehen. Tierische Fette können im Rahmen der Verarbeitungskapazitäten und Anwendungsmöglichkeiten andere Öle ersetzen. Die Zusammensetzung und Form der Lagerhaltung (Ölsaaten, raffiniert oder sogar verpackt) wird daher von der wirtschaftlichen Landesversorgung nicht weiter spezifiziert. Sie sollen jedoch die inländischen Verarbeitungskapazitäten und Anwendungsmöglichkeiten jederzeit widerspiegeln.

3.4. Zucker

In der Schweiz werden jährlich über 300'000 Tonnen Zucker konsumiert. Zucker trägt somit rund 14 % zur Gesamtenergieversorgung bei.30 Der Selbstversorgungsgrad in der Schweiz betrug im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016 rund 74 %.31 Allerdings sind die Erträge unter anderem aus Gründen variabler Witterung schwankend. Zudem basiert die inländische Produktion vollständig auf importiertem Saatgut.

Aktuell würden bei einem Ausfall der Importe während der ersten drei Monate für eine vollständige Kompensation (Stufe A) rund 21'000 Tonnen an Zucker fehlen. Dies entspricht rund 4 % des Gesamtenergiebeitrags. Während einer reduzierten Versorgung (Stufe B) würde die inländische Produktion hingegen 98 % des reduzierten Konsums decken. Ein Pflichtlager von zusätzlichen 4'000 Tonnen könnte die fehlenden 2 % des Zuckerbedarfs decken. Mit total 25'000 Tonnen, was einer Reduktion der heutigen Lager um ungefähr 60 % entsprechen würde, wären die neuen strategischen Vorgaben erfüllt.

Ernährungsphysiologisch gesehen ist Zucker ein reiner Energieträger. In einer Mangellage könnte er durch beliebige andere Energieträger substituiert werden. Als Substitut für andere Nahrungsmittel hingegen ist Zucker ungeeignet. Nichtsdestotrotz ist Zucker mit seiner guten Haltbarkeit und sofortigen Verwertbarkeit für eine Pflichtlagerhaltung besonders geeignet, was gegen einen Abbau der Lager spricht.

Dank der hohen Energiedichte entlasten Zucker-Pflichtlager zudem die Pflichtlagerhaltung bei anderen Waren und tragen damit zur Differenzierung der Pflichtlagerzusammensetzung bei. Wegen seiner Eigenschaften in der Verarbeitung ist Zucker insbesondere zur Konservierung anderer Nahrungsmittel von Bedeutung.

Fazit: Aufgrund der unsicheren Entwicklung des Selbstversorgungsgrads, des effizienten Beitrags zur Differenzierung der Pflichtlagerzusammensetzung und der Verwundbarkeit der inländischen Produktion sollen die Zucker-Pflichtlager im ak-

30 Aus «Statistische Erhebung und Schätzungen Ernährung», Agristat, 2017, als Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016

31 Aus «Statistische Erhebung und Schätzungen über Landwirtschaft und Ernährung», Agristat 2016, Ø 2012-2016, Kapitel 6