Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten
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gerwaren ab. Die von der réservesuisse Genossenschaft ausgezahlten Entschädigungen belasten das Budget des Bundes wie bereits vorstehend dargelegt indirekt, da im Bereich der Pflichtlagerhaltung von Getreide- und Futtermitteln, Speiseölen und -fetten sowie Zucker die Zoll- bzw. Bundeseinnahmen im Ausmass der Zwangsbeiträge an die Garantiefonds der réservesuisse Genossenschaft gekürzt werden. Die Kosten für die einzelnen Elemente der Veränderung der Pflichtlager sind in Abbildung 10 dargelegt. Die Kostenschätzung erfolgte ohne Berücksichtigung einer etwaigen Teuerung.
Abbildung 10: Geschätzte Kosten infolge der Veränderung der Pflichtlager Warengruppe Totale PL-Menge Notwendiger Amortisation: Veränderung neu (in Tonnen) Auf- und Abbau Aufwand für jährliche Kosten (in Tonnen) Warenaufbau für Lagerhaltung (in Mio. CHF) (in Mio. CHF) Getreide 205’000 5’000 15.4 2.1
- davon Weichweizen 153’000 -10'000 -8.0 -0.6
- davon Hartweizen 12’000 -10’000 -6.6 -0.8
- davon Reis 40’000 25’000 30.0 3.5
Energieträger (Futter) 550’000 242’000 65.0 16.8
- davon dualer Weichwei- 550’000 242’000 65.0 16.8 zen
- davon Futterweizen0
Getreide und 755’000 247’000 80.4 18.9 Energieträger (Futter)
Proteinträger (Futter) 58’000 -35’000 -24.0 -3.4
Speiseöle und -fette 44’000 8’500 28.0 1.5
Total 84.4 17.0
Der Aufwand für den Warenaufbau (Amortisation) von CHF 84.4 Mio. wurde aufgrund des aktuellen Basiswertes der Pflichtlagerwaren festgelegt. Als Basis der Berechnung wurden die Marktpreise per Ende Dezember 2022 herangezogen. Bei einem Abbau der Pflichtlager würden die Amortisationen gemäss denn dannzumal geltenden Marktpreisen an den Garantiefonds zurückbezahlt (s.a. Erläuterungen zum System der Garantiefonds). Die zusätzlichen Aufwände für die Lagerentschädigungen basieren auf den am 1. Januar 2022 geltenden Ansätzen der réservesuisse Genossenschaft und dürften jährlich rund CHF 17 Mio. betragen.
Für neu zu erstellende Lagerinfrastrukturen für 245'000 Tonnen Getreide mit einem Investitionsbedarf von CHF 245 Mio. wurde von einer Investitionsentschädigung von CHF 45.00 pro Tonne ausgegangen. Dabei wurde mit einer Abschreibungsdauer der Gebäude von 33 Jahren und der Anlagen von 12.5 Jahren gerechnet. Dieser Ansatz ist um den Faktor 1.5 höher als derjenige, der derzeit als Berechnungsdetail in die Lagerentschädigung einfliesst. Der Grund liegt darin,