Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten

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Abbildung 7: Mengenveränderung der Pflichtlager (ohne Speiseöle und -fette)

Quelle: réservesuisse Genossenschaft

Der mengenmässige Abbau von Pflichtlagern an Proteinträgern zu Futterzwecken bei gleichzeitigem Aufbau an Getreiden zur menschlichen Ernährung und dualem Getreide ergibt per Saldo einen Pflichtlageraufbau von 212'000 Tonnen. Im Hinblick auf die Lagerkapazitäten ist zu beachten, dass sich die heutigen Lagerinfrastrukturen für Proteinträger nicht in jedem Fall als Lager für Getreide eignen. Die angefragte Branche geht davon aus, dass primär ein Abbau an Pflichtlagern an Sojaschrot erfolgen würde, das heute in den Basler Rheinhäfen in grossen Betonboxen zwischengelagert wird, die nicht für Getreide verwendet werden können. Sie erwartet, dass nur rund 15 % der nicht mehr benötigten Proteinlagerinfrastruktur für die Lagerung von 5’000 Tonnen Getreide eingesetzt werden können. Die entfallende Lagerkapazität von 30'000 Tonnen ist daher zum Mengenaufbau von Getreide zu addieren. Für den summarischen Mengenaufbau von 212'000 Tonnen ist somit die Lagerkapazität insgesamt um eine Pflichtlagermenge von 242'000 Tonnen zu erweitern.

Weiter ist hinsichtlich der Nutzung der vorhandenen Lagerkapazitäten für Getreide zwischen der vorhandenen und der effektiv nutzbaren Lagerkapazität eines Silos zu unterscheiden. Es kann nicht ständig die ganze technische vorhandene Lagerkapazität genutzt werden, da Waren ein- und ausgelagert oder wegen Massnahmen zu deren Gesunderhaltung umgelagert werden müssen. Zudem existieren diverse Bedingungen für die Lagerung von Waren mit Label- und Regionalbezeichnungen. Ausserdem bestehen weitere Auflagen, die zur Folge haben, dass eine Siloinfrastruktur für Getreide nicht voll genutzt werden kann. In den nachstehenden Szenarien wird deshalb davon ausgegangen, dass die durchschnittliche Auslastung der Lagerkapazitäten bei 70 % liegt.

In Abbildung 8 ist einerseits dargestellt, inwieweit die heutige Infrastruktur für insgesamt 1'713'000 Tonnen Getreide für die Pflichtlagerhaltung verwendet wird. Bei einer durchschnittlichen Auslastung von 70 % ergibt dies eine effektiv zur Verfü-