Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten
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Ernährungswirtschaft zahlreiche Anpassungen zur Reduktion des Versorgungsniveaus vorgenommen werden müssen (vgl. Abbildung 3).
Grob geschätzt wurden zudem die freien Lagermengen an Nahrungsmitteln, die beim plötzlichen Eintreten eines Versorgungsproblems neben den Pflichtlagern zur Verfügung stehen würden. Sie wurden jedoch aufgrund der Ungewissheit bezüglich Eintrittszeitzeitpunkt einer schweren Mangellage und der über das Jahr fluktuierenden freien Lager in der Kalkulation nicht weiter berücksichtigt. Kurz vor der Erntesaison können diese quantitativ unbedeutend sein, weshalb deren Einbezug die Berechnung überschätzte Werte liefern könnte.
3.2. Getreide und Kartoffeln
Getreide und Kartoffeln tragen 23 % zur Gesamtenergieversorgung bei.20 Beide versorgen den Körper vor allem mit komplexen Kohlenhydraten. Daher werden sie in dieser Hinsicht als Einheit betrachtet. Darüber hinaus liefern sie - in Abhängigkeit des Ausmahlungsgrades von Getreide – Proteine, Vitamine und Nahrungsfasern. Insgesamt wird ungefähr die Hälfte des in der Schweiz verbrauchten Getreides auch in der Schweiz produziert, wobei die Unterschiede je nach Getreideart gross sind.
Ein Ausfall der Importe von Kartoffeln und Getreide würde zu einem Defizit von rund 10 % der an Nahrungsmittelenergie aktuell total konsumierte Energie führen (6 % bei reduziertem Konsum). Dabei würde die Ernährungszusammensetzung ungünstig verändert, da ein Anteil des bereits tiefen Beitrags an komplexen Kohlenhydratträgern wegfällt.
Um die Importausfälle zu kompensieren, müssen für die Stufe A (Vollversorgung) mindestens 84'000 Tonnen Getreide als Pflichtlager gehalten werden. Im Hinblick auf die Sicherstellung einer reduzierten Versorgung (Stufe B) müssten in einem Pflichtlager zusätzlich 120'000 Tonnen Getreide eingelagert sein, was zu einem Total von 204'000 Tonnen Getreide in marktüblicher Mindestqualität führt.
Getreidearten und Kartoffeln unterscheiden sich hinsichtlich verschiedener Kriterien. Bezüglich Konsum werden am häufigsten verwendet: Brotweizen (60 %), Hartweizen (13 %), Kartoffeln (11 %) und Reis (8 %). Da Brotweizen und Kartoffeln einen hohen Selbstversorgungsgrad aufweisen, könnte der in Stufe B vorgesehene, reduzierte Konsum allein durch die inländische Produktion gedeckt werden. Allfällige Pflichtlager wären deshalb nur in der ersten Phase (erste drei Monate ohne Reduktion des Konsums) nötig. Strebt man gemäss Strategie eine vollständige Kompensation einzelner Güter in der Stufe A an, dann müssten Getreidepflichtlager zur Substitution des ausfallenden Importanteils von mindestens 25'000 Tonnen in Form von Weichweizen, 27'000 Tonnen in Form von Hartweizen und 12'000 Tonnen in Form von Reis gehalten werden.
20 Aus «Statistische Erhebung und Schätzungen über Landwirtschaft und Ernährung», Agristat, 2017, Kapitel 6 als Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016