Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten
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dass die bestehenden Infrastrukturanlagen ein durchschnittliches Alter von über 40 Jahren aufweisen. Die réservesuisse Genossenschaft geht denn auch davon aus, dass in den nächsten 10 bis 12 Jahren zusätzliche Unterhalts- und Renovationskosten von rund CHF 40 – 50 Mio. pro Jahr anfallen werden. Diese Investitionen müssen bei der Kalkulation der Lagerentschädigungen separat berücksichtigt werden, weil renovierte Infrastrukturanlagen ebenfalls eine höhere Investitionsentschädigung erhalten dürften.
Sollte vor Ablauf dieser Abschreibungsdauer die beantragte Mengenaufstockung an Pflichtlagern markant verringert oder gar aufgehoben werden, sind die eigens für die Pflichtlagermengen getätigten Investitionen sowie die Renovationskosten der betroffenen Unternehmen nicht mehr vollständig gedeckt. Ob und inwieweit diese Investitionen gesichert werden können, muss zum heutigen Zeitpunkt offenbleiben. In Abbildung 11 sind die geschätzten Aufwände über einen Zeitraum von 33 Jahren zusammengestellt.
Abbildung 11: Zusätzliche Aufwände im Zusammenhang mit der beantragten Mengenauf-
stockung Aufwand in Mio. CHF
Zusätzliche Lagerkostenentschädigung für 33 Jahre 561.0 (33 x CHF 17.0 Mio.) ohne die eventuell zu berücksichtigen-
den Investitionen für Renovationen
Aufwand für Warenaufbau in Mio. CHF (Amortisation) 84.4
Investitionsbedarf für neue Lagerinfrastrukturen 245.0 (wird über Lagerkostenentschädigungen abgegolten, ist even-
tuell relevant für eine anteilmässige Entschädigung nicht mehr
benötigter Investitionen bei vorzeitiger Auflösung der Pflichtla-
ger und Entfallen der Auszahlung der Lagerkostenentschädi-
gungen)
5. Auswirkungen
5.1. Auswirkungen auf den Bund
Im Falle einer schweren Mangellage würden dem Bund zusätzliche Vorräte an Nahrungs- und Futtermitteln zur Verfügung stehen, die er für die Bevölkerung und den Landwirtschaftssektor freigeben könnte. Der Bund erhielte damit grössere Handlungsfreiheiten im Falle einer länger andauernden schweren Mangellage.
Der Aufbau der Pflichtlager würde wegen den zu erstellenden Infrastrukturbauten voraussichtlich über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren erfolgen müssen. Eine Ausweitung der Pflichtlagerhaltung im vorgesehenen Umfang setzt deshalb ein langfristiges Engagement des Bundes voraus.
Es wird davon ausgegangen, dass 245 Millionen Franken in zusätzliche Lagerinfrastrukturen investiert werden müssten.