Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten

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Selbstverständlich ist damit zu rechnen, dass sich in schweren Mangellagen möglicherweise auch in den Verarbeitungsprozessen weitere Optimierungen erzielen lassen, um die Versorgung mit Nahrungsmittelenergie (bspw. Erhöhung Ausmahlungsgrad) zu verbessern. Die Vorlaufzeit für die Umstellung und Effektivität der Anpassung lässt sich jedoch zum heutigen Zeitpunkt nicht abschätzen.

Die im Berechnungsmodell verwendeten Parameter werden regelmässig in einem für die Wirtschaft tragbaren Intervall aktualisiert. So können die Bevölkerungszahl oder das veränderte Verhältnis von im Inland produzierten Waren zu Importen, wie auch veränderte Konsumgewohnheiten (z.B. zunehmender Import von verarbeitenden Produkten) zukünftig zu einer Veränderung in den effektiven Pflichtlagermengen führen.

3. Erkenntnisse der versorgungspolitischen Analyse

3.1. Kriterien für die Festlegung der Pflichtlagerwaren

Um die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln an der neuen Strategie der wirtschaftlichen Landesversorgung ausrichten zu können, wurden die Anforderungen an eine zukünftige Lagerhaltung analysiert.

Als erstes wurde festgelegt, welche Nahrungs- und Futtermittel überhaupt in eine Pflichtlagerhaltung miteinbezogen werden sollen. Aus praktischen Gründen können nur wenige, handelsübliche und gut lagerfähige Grundnahrungs- und Futtermittel an Pflichtlager gehalten werden.

Davon ausgehend wurden diejenigen Nahrungsmittelrohstoffe berücksichtigt, welche den Hauptbestandteil unserer Ernährung im Sinne von Zufuhr von Energie und weiterer essentieller Nährstoffe ausmachen oder sehr wichtig für die Produktion von Nahrungsmitteln sind.14 Als Grundnahrungsmittel wurden für diese Evaluation Produkte gewählt, die gemäss der Nahrungsmittelbilanz mindestens 5% der gesamthaft konsumierten Energie ausmachen.1516 Damit ist sichergestellt, dass nur die bedeutendsten Nahrungsmittelkategorien einbezogen sind, was wiederum gewährleistet, dass die für Pflichtlager ausgewählte Ware ausreichend rotiert wird. Zudem wurden relevante Futtermittel in der Überprüfung berücksichtigt.

14 Dabei lehnt sich die wirtschaftliche Landesversorgung an die Definition der UNO-Welternährungsorganisation (FAO) von Grundnahrungsmitteln an: "A staple food is one that is eaten regularly and in such quantities as to constitute the dominant part of the diet and supply a major proportion of energy and nutrient needs.”, http://www.fao.org/docrep/u8480e/U8480E07.htm , 22.01.2019

15 Angepasste Kategorien gemäss «Statistische Erhebung und Schätzungen Ernährung», Agristat 2016, Ø 2011-2015

16 Güterkategorien, welche den Schwellenwert von 5% nicht erreichen, scheiden als mögliche Pflichtlagergüter aus. Es sind dies u.a. alkoholhaltige Getränke, Stimulantien, Nüsse, Stärke, Fische, Meeresfrüchte, Hülsenfrüchte, Gewürze.