Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten
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Zucker soll in Anbetracht seiner hohen Energiedichte und seiner guten Lagerfähigkeit weiterhin zur Überbrückung der benötigten 12 Monate beitragen. Deshalb soll er als strategische Reserve im aktuellen Umfang von rund 55'000 Tonnen an Pflichtlager gehalten werden.
In der Übersicht werden folgende Anpassungen beantragt:
Abbildung 1: Übersicht der beantragten Anpassungen
Produkt Bestand Ende 20218 Beantragte Menge
Speiseöle/-fette 35‘583 Tonnen 44'000 Tonnen
Weichweizen für menschliche Ernährung,
Hartweizen für menschliche Ernährung, 199’400 Tonnen 205'000 Tonnen9 Reis
Weichweizen für zweiseitige Nutzung /
140‘000 Tonnen
zur Energie-Kompensation
550'000 Tonnen
Energieträger zur Futterzwecken (muss in schweren Mangellagen ausschliesslich dem Menschen zur Verfügung stehen; der zur Fütterung nötige Bedarf 168‘500 Tonnen an Energieträgern kann durch die inländische Produktion abgedeckt werden)
Proteinträger zu Futterzwecken
93‘300 Tonnen 58'000 Tonnen (neu nur für Schweine/Geflügel)
Die Vorratshaltung von Rapssaatgut ist nicht Gegenstand des vorliegenden Geschäfts. Der Bundesrat hat die entsprechende neue Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut (531.216.61) bereits per 1. April 2022 in Kraft gesetzt.
Eine Prüfung durch die réservesuisse Genossenschaft mit betroffenen Akteuren ergab, dass es grundsätzlich möglich ist, Pflichtlager um die beantragten Mengen zu erhöhen. Die Änderung würde aufgrund von Schätzungen aus dem Jahr 2022 bei einer Einlagerung der gesamten zusätzlichen Pflichtlagermenge jährlich wiederkehrende Mehrkosten für Lager- und Kapitalkostenentschädigungen in Höhe von 17 Millionen Franken verursachen. Erfolgt die Finanzierung weiterhin über zollähnliche Abgaben, würden die Zolleinnahmen des Bundes sinken. Der Aufbau der Pflichtlager bzw. der dazu nötigen Infrastruktur erfolgt über mindestens 10 Jahre. Die Zolleinnahmen würden entsprechend dem erfolgten Aufbau sukzessive ab-
8 Die Mengen sind gerundet.
9 Davon werden 40 000 Tonnen in Form einer glutenfreien Alternative, beispielsweise als Reis oder Mais, zur Deckung des Bedarfs von Allergikern/Allergikerinnen, beantragt.