Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten

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Abbildung 2: Strategie der wirtschaftlichen Landesversorgung seit 2018, Versorgungsziele

Die Strategie unterteilt die Interventionsphase in drei Stufen:

• Stufe A: Ist die schwere Mangellage auf einzelne lebenswichtige Güter, welche nicht substituiert werden können, beschränkt, so wird insbesondere durch Pflichtlagerfreigaben, Importförderung sowie allenfalls Exporteinschränkungen eine vollständige Kompensation angestrebt.

• Stufe B: Tritt eine bis zu einem Jahr dauernde schwere Mangellage auf, wird zusätzlich zum Pflichtlagereinsatz das Angebot eingeschränkt, um den Verbrauch zu reduzieren und die knappen Güter gleichmässig an die Bevölkerung abzugeben. In dieser Zeit sollen Importausfälle mittels Pflichtlagereinsatz kompensiert werden können, um der Bevölkerung wenigstens die minimal nötige Energiemenge zur Verfügung zu stellen.

• Stufe C: Zeichnet sich eine schwere Mangellage mit einer Dauer von mehr als einem Jahr ab, so kann bei gleichzeitiger Einschränkung des Angebots auf den verfügbaren Fruchtfolgeflächen mehr angebaut werden, was ein Angebot von 9'630 kJ (2’300 kcal) Verzehr pro Person und Tag gewährleisten soll (Stufe C).

In den gemäss Strategie beschriebenen Mangellagen der Stufen A und B kommt insbesondere der Pflichtlagerhaltung eine besondere Relevanz zu. In der Stufe C ist eine Produktionsumstellung notwendig. Da die Massnahmen der WL eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, ist es wichtig, dass Haushalte jederzeit auch individuelle Notvorräte für eine Woche besitzen.

2.2. Versorgungsmodell für den Fall schwerer Mangellagen

Basierend auf diesen strategischen Grundlagen hat die wirtschaftliche Landesversorgung ein Berechnungsmodell entwickelt, welches als Grundlage für die Überprüfung der Pflichtlager im Bereich Ernährung diente.