Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten
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Da die Proteinträger aus der inländischen Produktion, insbesondere Rapskuchen als Nebenprodukt der Speisölgewinnung, kontinuierlich in kleiner Menge produziert werden, können sie nur für die Deckung der nach dem Abbau verbleibenden Tierbestände angerechnet werden. Der Bedarf zu Beginn der Krise muss weiterhin durch Pflichtlager sichergestellt werden.
Aufgrund der vorstehend beschriebenen Rahmenbedingungen wurde das Ausmass der notwendigen Futtermittel-Pflichtlager definiert. Die Futtermittel-Pflichtlager sollen im Fall einer vollständigen Umstellung der inländischen Produktion die angemessene Fütterung der Monogastrier bis zur geordneten Schlachtung gewährleisten. Abbildung 5 zeigt die Entwicklung der Nachfrage nach Futtermitteln.
Abbildung 5: Abbau Tierbestände Schweine und Nutzhühner
Theoretisch würde die jährliche inländische Futtermittelproduktion den Futtermittelbedarf bis zum Abbau der Tiere in schweren Mangellagen decken, wenn sie zum Zeitpunkt des Eintritts der schweren Mangellage vollständig zur Verfügung stehen würde. Aufgrund der Produktionsdynamik bei den inländischen Proteinträgern müssen jedoch Lager an Proteinträgern zur Verfügung stehen, bis die inländische Produktion den Bedarf des Restbestands decken kann. Nach der Berechnung wird ein Bestand an Proteinträgern von 58'000 Tonnen benötigt.
Hinsichtlich der Energieträger zeigt die Berechnung, dass der aufgrund von vorzeitigen Schlachtungen reduzierte Bedarf an Futtermitteln durch die inländische Produktion grundsätzlich gedeckt werden kann. Die gesamten künftigen Getreidepflichtlagermengen müssten in schweren Mangellagen, wenn nötig, also der menschlichen Ernährung zugeschlagen werden können.
Heute sind als Pflichtlagerware primär Sojaextraktionsschrote vorgesehen. Zukünftig sollen rund 25 % der Pflichtlagermengen auch in Form weiterer Proteinträger, zum Beispiel als Maisgluten, Kartoffelprotein, Raps- oder Sonnenblumenschrot/-kuchen etc., gehalten werden können. Die alternativen Proteinträgerpflichtlager sollen bezüglich ihres gesamten Proteingehalts jederzeit einer äquivalenten Haltung von 25 % Sojaextraktionsschrot entsprechen.
Eine Reduktion der Tierbestände durch vorzeitige Schlachtungen würde vorübergehend ein Überangebot von tierischen Fetten nach sich ziehen. Aufgrund der hö-