Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten

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zur Verfügung gestellt. Die Erhebungen erfassen in ihrer Gesamtheit sämtliche relevanten Lagerdienstleister für Getreide in der Schweiz.

Die nachfolgenden Schätzungen beruhen hinsichtlich der Bedarfsdeckung auf den Berechnungen der wirtschaftlichen Landesversorgung aus dem Jahr 2019 und hinsichtlich der Kosten auf dem Stand im Jahr 2022. Künftige Veränderungen des Konsums und der Waren- und Lagerkosten werden zu entsprechenden Veränderungen des Kapazitätsbedarfs und des finanziellen Aufwands führen.

4.2. Lagerkapazitäten

Erste Abklärungen haben gezeigt, dass die Lagerkapazitäten für die Umsetzung der spezifischen geplanten Mehrmengen an Speiseölen und –fetten grundsätzlich vorhanden sind. Ebenfalls möglich sein sollte der für die Qualitätserhaltung notwendige Umschlag der zusätzlichen Warenmengen. Anders hingegen stellt sich die Situation für die Lagerräume für Getreide (inklusive Reis) dar. Unter dieser Ziffer zu den Lagerkapazitäten wird daher ausschliesslich auf die Situation der Getreidelagerräume (Siloinfrastrukturen) näher eingegangen. Die Speiseöle und -fette werden in den nachfolgenden Ausführungen zur Kostenschätzung aufgrund der bereits bestehenden, heute aber nicht vollständig genutzten regionalen Lagerräumlichkeiten beurteilt. Beim Reis entspricht der vorgeschlagene Aufbau einem Halbjahresbedarf des schweizerischen Reiskonsums. Diese Menge könnte allerdings nur mit grossem Aufwand hinsichtlich der Sicherstellung der Qualität eingelagert werden.

In Abbildung 7 sind die vorgesehenen Pflichtlagerveränderungen beim Getreide schematisch dargestellt. Alle Getreidearten, dazu gehören auch die an Pflichtlager gehaltenen Futtergetreide, sollen künftig in schweren Mangellagen notfalls der menschlichen Ernährung zugeführt werden können. Das heisst konkret, dass die heutigen Pflichtlagermengen an nicht dualem Futtergetreide durch sogenanntes duales Getreide, das sich auch zur menschlichen Ernährung eignet, ersetzt werden müssen. Aufgrund dieser Vorgabe ergibt sich nebst dem Aufbau auch ein qualitativer Austausch von Pflichtlagerwaren in der Grössenordnung von 396'000 Tonnen. Die bisherige Menge dieser nicht dualen Futtergetreide wird künftig nicht mehr als Pflichtlager deklariert, aber weiterhin an Lager gehalten, wodurch sie weiterhin Lagerkapazität beansprucht. Bei den Proteinträgern zu Futterzwecken - dies ist vor allem Sojaextraktionsschrot - wird hingegen ein Abbau der Mengen beantragt. Konkret soll die Pflichtlagermenge an diesen Waren um rund 35'000 Tonnen reduziert werden.