Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht

In der Stufe B sollte mit den Getreidepflichtlagern der Konsum von 61'000 Tonnen Hartweizen und 28'000 Tonnen Reis abgedeckt werden können. Hinsichtlich der ernährungsphysiologischen Bedeutung und Substituierbarkeit können Hartweizen sowie Weichweizen durch beliebige andere komplexe Kohlenhydrate ersetzt werden. Die Substitution von Reis ist hingegen herausfordernder, da er neben Kartoffeln und Mais die einzige bedeutende Quelle an komplexen Kohlenhydraten für Personen darstellt, welche an Zöliakie und/oder an leichteren Formen von Gluten-Unverträglichkeit leiden. Deshalb sollte Reis im Krisenfall durch eine glutenfreie Quelle von komplexen Kohlenhydraten ersetzt werden können. Ein vollständiger Ersatz der Reisimporte erfordert ein Total von mindestens 40'000 Tonnen an glutenfreien Getreidearten an Pflichtlager. Neu ist aus Sicht der Landesversorgung neben Reis auch die an Lagerlegung von Mais möglich. Ist die Pflichtlagermenge an glutenfreien Getreidearten kleiner, muss in einer schweren Mangellage sichergestellt werden, dass die Personen, die an Allergie oder Unverträglichkeit leiden, genügend glutenfreies Getreide haben.

Bezüglich Verarbeitung ist zu beachten, dass es insbesondere beim Hartweizen, aber in den letzten Jahren auch bei Weichweizen, eine steigende Tendenz zum Ersatz von Rohstoffimporten durch Importe von Halb- und Fertigprodukten gibt.21 Dies ist im Hinblick auf die Entwicklung der Verarbeitungskapazitäten in den nächsten Jahren zu berücksichtigen. Da die Pflichtlagerhaltung in erster Linie die Sicherstellung einer genügenden Menge an Nahrungsenergie gewährleisten soll, wird von der wirtschaftlichen Landesversorgung – abgesehen für die festgelegte Menge an glutenfreiem Reis oder Mais – nur die benötigte Menge an Getreide vorgegeben, die gelagert werden soll, was voraussetzt, dass die entsprechenden Verarbeitungskapazitäten im Inland vorhanden sind.

Fazit: Ein Ausfall von Getreideimporten soll durch Getreide-Pflichtlager aufgefangen werden. Zur Deckung des Bedarfs für die Stufen A und B sind 204'000 Tonnen Getreide in marktüblicher Mindestqualität vorzuhalten. Die Zusammensetzung der Pflichtlager muss aus ernährungsphysiologischer Sicht nicht vorgegeben werden. Eine Ausnahme ist bei Reis respektive Mais aufgrund der guten Verträglichkeit zu machen. Hier ist eine minimale Lagermenge von Reis oder Mais im Umfang von insgesamt 40'000 Tonnen zur Deckung der Bedürfnisse von Allergikern erforderlich.

3.3. Speiseöle/-fette sowie weitere Fette

Nahrungsmittel, welche in die Kategorie pflanzliche Speiseöle/-fette fallen, tragen 14 % zur Gesamtenergie bei.22 Darüber hinaus wird eine relevante Menge an Fett über weitere Produktkategorien aufgenommen. Nämlich durch weitere pflanzliche Nahrungsmittel (wie Kakaobutter, welche unter Stimulantien gezählt wird), die zusammen mit pflanzlichen Speiseölen/-fetten etwas mehr wie 50 % der Fettzufuhr

21 Marktbericht Getreidejahr 2017/2018 «Brotimporte nahmen stark zu», Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Marktanalysen

22 Aus «Statistische Erhebung und Schätzungen Ernährung», Agristat, 2017, als Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016; Zahlen aus Verbrauch [TJ]