Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 39 Seiten
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Fazit: Die Energie, welche trotz den Getreide-, pflanzlichen Speiseölen/-fetten- und Zuckerpflichtlagern im Fall einer schweren Mangellage für die Erreichung der strategischen Ziele fehlen würde, könnte durch komplexe Kohlenhydrate in Form von zusätzlichem Getreide kompensiert werden. Eine Menge von 550'000 Tonnen an Getreide (das entspricht zusätzlichen 250'000 Tonnen gegenüber heute), welches für den menschlichen Verzehr geeignet ist, würde die fehlende Energie liefern.
3.9. Futtermittel
Allgemein gilt für den Fall schwerer Mangellagen: Je mehr Nahrungsmittelenergie für den Menschen zur Verfügung steht, desto besser. Direkt verzehrbare pflanzliche Erzeugnisse liefern dem Menschen mehr Nährstoffe, als wenn sie über die Tierhaltung veredelt werden. Ausgenommen sind tierische Produkte, welche auf Raufutterbasis erzeugt werden können. Futtermittel, die sich auch für die menschliche Ernährung eignen (v.a. Getreide), sollten daher nur mit einer der Mangellage gerecht werdenden Zurückhaltung an Tiere verfüttert werden.
Die Berechnung der notwendigen Futtermittelpflichtlager basiert auf folgenden Überlegungen44:
Raufutter verzehrende Tiere können grundsätzlich ohne Zufütterung von Getreide oder konzentrierten Eiweissträgern gehalten werden. Rindvieh ist die bedeutendste Gruppe von Raufutterverzehrern und wird zu etwa 85 % mit Futter aus Schweizer Produktion versorgt.45 Raufutterverzehrende Tiere werden in einer schweren Mangellage auf die Verwertung der Grünlanderträge sowie die im Inland verfügbaren Proteinträger ausgerichtet.
Die Bestände der auf Kraftfutter angewiesenen Tiere (Geflügel und Schweine) werden in einer schweren Mangellage reduziert. Der Geflügelbestand wird auf 10 % des aktuellen Niveaus, der Schweinebestand auf 12 % zurückgenommen. Der Abbau der Bestände würde, unter Berücksichtigung der Schlachtkapazitäten und der Marktabnahme, so schnell wie nötig und möglich erfolgen.
Es wird mit durchschnittlichen Futterrationen gerechnet. Eine Aufteilung des Bedarfs nach Erhaltungs-, Ausgleichs-, und Leistungsration wird nur wo nötig und sinnvoll vorgenommen. Desgleichen werden für die Berücksichtigung des Bedarfs nur Energie- und Proteinträger einkalkuliert. Allfällige zusätzliche Aminosäuren und Mikronährstoffe zur Optimierung der Rationen werden nicht betrachtet.
44 Heimtiere jeglicher Art sind von den Berechnungen ausgenommen. Für deren Versorgung sind ausschliesslich die Halter/-innen verantwortlich. Entsprechend empfiehlt das BWL im «Kluger Rat – Notvorrat» den Aufbau eines Vorrats an Heimtierfutter.
45 «Statistische Erhebung und Schätzungen über Landwirtschaft und Ernährung», Agristat, 2017, in Kap. 4.3 Produktionsmittel und Umwelt sowie Kap 4.3. Futtermittelbilanz: Futtermittel-Verwendung nach Tierkategorie. Futtermittel für Rindvieh, Anteil aus inländischer Produktion in %: 92 % der Tonnen, 90 % des NEL, 87 % des APDE sowie aus SES,2016, Kap 4.3. Futtermittelbilanz: Futtermittel- Verwendung nach Tierkategorie