Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten
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Die Kantone BE, BL, GR, NE, NW, OW und ZG sowie die SODK, sehen das Risiko, dass fortschrittliche kantonale Gesetzgebung durch das eng gefasste Bundesgesetz ausgebremst oder zurückgeworfen werden könnten.
Die FDP, die Behindertenkonferenz Kanton Bern und FRAGILE Suisse sehen das Risiko grosser kantonaler Unterschiede in der Umsetzung der Vorlage.
Die FDP kritisiert, die Zuständigkeiten und Mittel für neue bürokratische Verfahren wie Koordination, Planung und Berichterstattung seinen ungeklärt und der Mehrwert derselben würde nicht aufgezeigt.
Die SVP weist darauf hin, es sei den Kantonen bereits heute möglich, weitergehende Gesetze im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts zu erlassen.
8.8 Anpassungen im Bereich der Subventionen im Sinne von Art. 74 IVG
Für GE ist die fehlende Erwähnung der Problematik im Zusammenhang mit der Politik der Umsetzung von Artikel 74 IVG im indirekten Gegenvorschlag eine bedeutende Lücke. GE bezieht sich auf den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 31. März 2023 (EKF-22624) und führt aus, dass die diesbezügliche Subventionspraxis des Bundesamts für Sozialversicherungen mit Beträgen, die die Entwicklung des Bedarfs sowie der Auslagen in den letzten 20 Jahren gänzlich ausser Acht lässt, die Kantone immer häufiger verpflichtet, die fehlenden Mittel privater Verbände oder Stiftungen auszugleichen. Das führe zu einer Verflechtung der Zuständigkeiten, wodurch diese Organisationen in Schwierigkeiten geraten und ihre Leistungen gefährdet sehen.
SG ist ebenfalls der Ansicht, dass die im Rahmen von Artikel 74 IVG (und des Assistenzbeitrags) ausgerichteten Leistungen den Bedarf nicht decken. Dies habe zur Folge, dass die Kantone einspringen müssen, um die Lücken zu füllen. Eine Klärung der Zuständigkeiten in diesem Bereich wäre nötig gewesen.
TG bedauert ebenfalls, dass die Leistungen nach Artikel 74 IVG im indirekten Gegenvorschlag nicht berücksichtigt werden.
Auch aus Sicht von Agile und ihren Mitgliederorganisationen fehlen im Gegenvorschlag Bestimmungen, die den Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Leistungssystemen von Bund (insbesondere Leistungen nach Art. 74 IVG) und Kantonen Rechnung tragen und ihre Anschlussfähigkeit sicherstellen.
FER hält ebenfalls fest, dass der Bund seine seit 20 Jahren unveränderten Subventionspraktiken an die Entwicklung des Bedarfs und der Lebenshaltungskosten hätte anpassen können.
9 Übernahme vom oder Verweise auf Stellungnahmen von Behindertenorganisationen
Nachfolgend sind die ganzen oder teilweisen Verweise auf, oder ganzen oder teilweisen Übernahmen von Stellungnahmen von Inclusion Handicap und Agile aufgelistet.
9.1 Inclusion Handicap:
Die Stellungnahme von Inclusion Handicap ganz oder in Teilen übernommen, oder ganz oder in Teilen darauf verwiesen haben:
Association Cerebral Suisse und die regionalen Verbände: Association Cerebral Genève, Association Cerebral Valais , Association Cerebral Vaud, Vereinigung Cerebral Basel, Vereinigung Cerebral Bern, Vereinigung Cerebral Schaffhausen, Vereinigung Cerebral Solothurn, Vereinigung Cerebral Zentralschweiz, Vereinigung Cerebral Zürich, Association Suisse Romande Intervenant contre les Maladies neuro-Musculaires, Autismus Schweiz, Avenir social, Behindertenforum Region Basel, Behindertenkonferenz Kanton Schaffhausen, Behindertenkonferenz Kanton Zürich, Beko ost ,Blindenschule Zollikofen (über SZBlind), fégaph, Forum Handicap Jura (FHJ), Forum Handicap Valais-Wallis, Freizeit- und Bildungsgsklub : Verein für Menschen mit einer Behinderung Region Thal Gäu, IG