Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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«1 Bund und Kantone erstellen einen Aktionsplan zur Förderung der unabhängigen Lebensführung und der Inklusion von betroffenen Personen in allen Lebensbereichen.

2 Unverändert

3 Die Kantone beziehen die betroffenen Personen, die Organisationen, welche die Interessen der betroffenen Personen vertreten, sowie anerkannte Institutionen in die Erarbeitung des Aktionsplans ein. Der Inklusionsrat wird ebenfalls einbezogen.

4 Unverändert»

6.12.1 Art. 12 Abs. 1

Der Kanton TG fordert eine einheitliche Reglung der Zuständigkeiten.

Der Kanton SO begrüsst die rechtliche Verankerung der kantonalen Aktionspläne, ist aber der Ansicht, dass diese nicht verpflichtend sein dürfen.

ARTISET/INSOS kritisieren, die Bestimmung verweise auf das Thema Arbeit, es würden aber richtungsweisende Angaben fehlen. Der Absatz sei zu kurz und unbrauchbar.

GastroSuisse ist der Ansicht, dass die wirtschaftsrelevanten Aspekte solcher Pläne häufig ohne ausreichenden Einbezug der betroffenen Branchen entwickelt werden und weist darauf hin, dass am Ende die Betriebe die finanzielle und organisatorisch Hauptlast tragen.

6.12.2 Art. 12 Abs. 3

Die SVP erachtet den Einbezug der Behindertenorganisationen als unnötig, da Menschen mit Behinderungen bereits eine starke Lobby hätten.

Agile und Inclusion Handicap vertreten die Ansicht, dass die Regelungen zum Einbezug von Organisationen vage bleiben. Ausserdem wird kritisiert, es sei nicht nachvollziehbar warum die Norm im Gegensatz zu Art. 11 Abs. 3 VE-InG nur Organisationen und nicht den Menschen mit Behinderungen selbst die Partizipation ermögliche.

6.12.3 Art. 12 Abs. 4

Der Kanton ZG und die SODK legen einen Vorschlag für eine sinngemässe Anpassung vor, der folgendermassen lautet:

«Das EBGB stellt im Rahmen seines Förderauftrags gemäss Art. 19 Bst. d des Behindertengleichstellungsgesetzes sicher, dass die Umsetzung des nationalen Aktionsplans evaluiert wird.»

ARTISET/INSOS monieren das Fehlen eines griffigen Kontrollmechanismus.

Die SVP kritisiert die Einführung eines Überprüfungsmechanismus auf Bundesebene, ohne dass der Bund sich an den Kosten beteiligt.

6.13 Art. 13

Der Kanton SO und Agile sprechen sich explizit für eine Aufhebung des IFEG aus.

Die Kantone AR, BE und ZG sowie die SODK sprechen sich explizit gegen die Aufhebung des IFEG aus.