Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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Sonos, Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen, Schweizerischer Gehörlosenbund, Schweizerische Vereinigung der Eltern gehörloser Kinder, Schwerhörigen-Verein Nordwestschweiz, VASOS FARES, Verein leben wie du und ich, Blindenschule Zollikofen, Coraasp, Entlastungsdienst Ostschweiz, Physioblind, Wohnstätten Zwyssig, Apfelschule, Schweizerischer Berufsverband Sozialbegleitung, auch folgende Einzelpersonen: Serge Lachat, Nouh Latoui,

7.1.1 Art. 21bis Abs. 3

Ausdrücklich begrüsst wird die Änderung von den Kantonen BL und TI.

Zugestimmt haben auch die IV-Stellen-Konferenz, die Schweizerische Medizinaltarifkommission MTK, der Schweizerische Versicherungsverband SSV und die SUVA.

Abgelehnt wird die Änderung von Agile, die einen Anpassungsvorschlag unterbreiten, wonach die Austauschbefugnis wie bisher auch auf Anbieter ohne Vertragsabschluss im Vergabeverfahren ausgedehnt wird, um individuelle Lösungen zu ermöglichen. Abgelehnt wird die Bestimmung auch von

pharmasuisse.

7.1.2 Art. 21quater Abs. 2

TI begrüsst die Änderung.

Breite Zustimmung erfährt die Bestimmung durch die IV-Stellen-Konferenz,

Behindertenorganisationen mit abweichender Stellungnahme Inclusion Handicap,

ARTISET/INSOS sowie Einzelpersonen (Serge Lachat, Latoui Nouh).

Abgelehnt wird die Änderung von Inclusion Handicap, Procap Schweiz und Procap St.Gallen-Appenzell, die eine Gefahr von Rückschritten für Menschen mit Behinderungen befürchten, etwa wenn der Zugang zu Hilfsmitteln durch neue bürokratische Hürden oder längere Verfahren erschwert wird oder durch die Vergabeverfahren eine Monopolbildung nicht verhindert werden kann.

Abgelehnt wird die Bestimmung auch von orthoReha, die für die Beibehaltung des aktuellen Wortlauts sind. Swiss Medtech lehnt die die Bestimmung ebenfalls ab, da sie individualisierte Versorgung von Patientinnen und Patienten nicht ausreichend berücksichtigen.

7.1.3 Art. 21quinquies Abs. 2

Ausdrücklich begrüsst wird die Änderung von den Kantonen BL und TI.

Auch diese Bestimmung erfährt breite Zustimmung bei den Behindertenorganisationen mit

abweichender Stellungnahme Inclusion Handicap, ARTISET/INSOS sowie einigen Einzelpersonen.

Abgelehnt wird die Bestimmung von Agile, da die gesetzlich verankerte Einsichtspflicht über eine sinnvolle Transparenz hinausgehe und faktisch zu einer marktfernen Überregulierung führen könne. Sie schrecke kommerzielle Anbieter ab, gefährde Innovation und Vielfalt und schwäche – wie auch die geplante Änderung von Art. 21bisAbs. 3 IVG – die individuelle Versorgungssicherheit. Abgelehnt wird die Änderung auch von Inclusion Handicap (auch weitere Organisationen wie Procap Schweiz, Procap St.Gallen-Appenzell), da eine Gefahr von Rückschritten für Menschen mit Behinderungen bestehe.

OrthoRhea fordert eine verhältnismässige Umsetzung und dass eine Einsichtnahme nur im Rahmen laufender Tarifverhandlungen, vertraulich und verhältnismässig erfolgen darf. Swiss Medtech lehnt die Änderung ab mit dem Argument, dass die geforderte Offenlegung in der Praxis kaum umsetzbar sei und mit erheblichem administrativem Aufwand auf allen Seiten verbunden sei.

7.1.4 Art. 21sexies

Ausdrücklich begrüsst wird die Änderung von den Kantonen BL und TI.