Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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SO hält fest, dass die Pilotprojekte in Bezug auf die gewonnenen Erkenntnisse nicht nur evaluiert, sondern auch transparent kommuniziert und kantonal anschlussfähig umgesetzt werden sollten. Die Kombination aus erweiterten IV-Leistungen und neuen Wohnformen erfordere eine sorgfältige Koordination mit kantonalen Angeboten und Planungsprozessen, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden.

TI erachtet es als unerlässlich, dass die betroffenen IV-Stellen in die Planung und Bewilligung der Pilotprojekte einbezogen werden. NE macht geltend, dass die vorgängige Konsultation der Kantone sichergestellt werden muss.

Die Mitte befürwortet die Änderung.

Die SVP spricht sich nicht ausdrücklich für oder gegen die Änderung aus, befürchtet jedoch, dass die Pilotprojekte das Budget des Bundes und den IV-Fond überlasten. Ihr zufolge müssten Pilotversuche durch die Aufhebung anderer Leistungen kompensiert und eine Kostenbeteiligung der potenziellen Begünstigten verlangt werden.

Der SGV (Schweizerischer Gemeindeverband) und der SSV begrüssen die Änderung.

Der SGV (Schweizerischer Gewerbeverband) äussert sich nicht ausdrücklich dafür oder dagegen, präzisiert aber, dass die Umsetzung der Inklusionsmassnahmen einfach und pragmatisch bleiben muss. Für die Arbeitgeber solle sie Anreize bieten, administrativ einfach und nicht unnötig komplex sein. Pilotversuche müssten entsprechend auf freiwilliger und flexibler Basis erfolgen.

Eine Mehrheit der übrigen eingeladenen Institutionen und der spontanen Teilnehmenden (darunter Inclusion Handicap, Agile und ARTISET INSOS) heissen die Änderung ausdrücklich gut.

Agile und ihre Mitgliederorganisationen unterstreichen, dass die Änderung nicht als Vorwand dienen darf, dringend notwendige und bereits heute umsetzbare gesetzliche Anpassungen weiter hinauszuzögern.

Gemäss der IV-Stellen-Konferenz und der SVA ZH (IV-Stelle) sind die Durchführungsstellen bei der Planung und Bewilligung der Pilotversuche zwingend einzubeziehen.

8 Weitere Stellungnahmen und Anträge

8.1 Überprüfung der Schweizer Gesetzgebung

Agile und Inclusion Handicap fordern, dass der Bund seine Gesetzgebung und deren Umsetzung im Rahmen einer Initialprüfung innerhalb von fünf Jahren umfassend auf ihre Übereinstimmung mit der BRK überprüft. Die Überprüfung soll als Grundlage dienen, um bestehende Erlasse an die UNO-BRK anzupassen. Zudem sei auch bei neuen Erlassen ein Überprüfungsmechanismus hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit der BRK vorzusehen.

8.2 Erweiterung der Kompetenzen des EBGB

Agile und Inclusion Handicap betrachten es als erforderlich, für die Umsetzung der UNO-BRK die Kompetenzen des EBGB zu erweitern. Das EBGB solle die Verantwortung für die Planungspflicht des Bundes und die Koordination zwischen Bund und Kantonen übernehmen, sowie die aktuelle schweizerische Gesetzgebung und neue Rechtssetzungsprojekte auf ihre Kompatibilität mit der UNO-BRK überprüfen. In diesem Zusammenhang fordern die Organisationen die Überführung des EBGB in ein Bundesamt. Hierbei ziehen sie den Vergleich zum Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, welches als Bundesamt organisiert ist.