Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten
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der Vernehmlassung dar. Unter den Vernehmlassungsteilnehmenden herrscht die Ansicht vor, dass das Ziel eines Inklusionsrahmengesetzes mit dem restriktiven Wortlaut des Vorentwurfs nicht erreicht werden könne.
4.4 Sachlicher Anwendungsbereich
Auch der sachliche Anwendungsbereich der Vorlage gibt Anlass zu zahlreichen Rückmeldungen. So begrüsst der Kanton SO, dass die Vorlage später auf weitere Themenbereiche erweitert werden kann.
Primär sind die Rückmeldungen zum sachlichen Anwendungsbereich, die detailliert im Kapitel zu den artikelbezogenen Stellungnahmen zu Art. 2 VE-InG zu finden sind, indes negativ. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende von den meisten Kantonen, über die Mehrheit der Parteien, Wirtschaftsverbände und Behindertenorganisationen vertreten einhellig die Ansicht, dass ein Inklusionsrahmengesetz sich nicht auf die Thematik Wohnen beschränken dürfe, sondern umfassend verschiedene Lebensbereiche abdecken müsse. Exemplarisch nennt etwa Agile die Bereiche Bildung, Arbeit, Gesundheit, Mobilität, Kultur, Freizeit sowie politische und gesellschaftliche Teilhabe. Der restriktive Fokus der Vorlage stellt neben dem persönlichen Anwendungsbereich die wohl am häufigsten geäusserte Kritik am VE-InG dar.
4.5 Verbindlichkeit und programmatischer Rahmen
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist der programmatische und nach Ansicht von vielen Vernehmlassungsteilnehmenden generell wenig verbindliche Charakter des Vorentwurfs. So kritisieren die Kantone BE, BS, FR und ZG, die EVP, die Grünen, die SP und diverse weitere Vernehmlassungsteilnehmende, insbesondere die Behindertenorganisationen, der indirekte Gegenvorschlag gehe vom Inhalt her nicht weit genug und schaffe keine ausreichenden Verpflichtungen.
Die EDU fordert verbindlichere Bestimmungen im Bereich der Assistenzbeiträge, während die Mitte verbindlichere Bestimmungen im Bereich Wohnen fordert.
Inclusion Handicap kritisiert, dass der Vorentwurf zu abstrakt bleibe und zunächst weitere gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssten. Er wiederhole nur punktuell bereits seit Jahren bestehende Gesetzgebungsaufträge.
ARTISET/INSOS kritisieren, der Vorentwurf falle teilweise in der Verbindlichkeit hinter bestehende kantonale Reformen zurück und fordern weiter eine Verpflichtung für Bund und Kantone, ein ausreichendes Angebot an Leistungen zur Unterstützung der selbstbestimmten Lebensführung sicherzustellen.
Die FDP erachtet die programmatische Verpflichtung für die Kantone ohne nationalen Umsetzungsplan und Abstimmung mit Bundesleistungen als problematisch. Zudem kritisiert die Partei, es sei unklar, was die Konsequenzen bei Nichtumsetzung der kantonalen Verpflichtungen sei, was zu Rechtsunsicherheit führe.
Die SVP stellt generell die Notwendigkeit weitergehender Regeln in Frage.
4.6 Subjektive Rechte
Viele Vernehmlassungsteilnehmende monieren das Fehlen subjektiver Rechte sowie den programmatischen Charakter des Vorentwurfs. So fordern der Kanton BS, der Schweizerische
Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse, Inclusion Handicap, Agile und weitere Organisationen, die
Aufnahme von subjektiven Rechten in das Inklusiongesetz. Insbesondere solle ein Recht auf freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes geschaffen werden.
Zudem fordern Inclusion Handicap und Agile Massnahmen zur Rechtsdurchsetzung. So sollen eine Beweislasterleichterung für Betroffene, ein Verbandsklage- und Beschwerderecht, sowie die Unentgeltlichkeit des Verfahrens vorgesehen werden.