Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten
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Die Grünen und die Cap-Contact Association kritisieren den Förderauftrag als zu wenig konkret.
Die Cap-Contact Association fordert, die Ressourcen der Vereine, welche beim Wechsel zum selbstbestimmten Wohnen Unterstützung bieten, müssten erhöht werden und verweist in diesem Zusammenhang auf fehlende Mittel und Wartelisten.
Der Schweizerische Städteverband fordert, Bst. b sei dahingehend zu ergänzen, dass die Kantone die benötigten Ressourcen zur Beratung und Begleitung von betroffenen Personen zur Verfügung zu stellen haben.
Casafair fordert, die Förderung im Bereich des hindernisfreien Bauens müsse stärker ausgeweitet werden, die öffentliche Hand solle mitfinanzieren und Bauherrschaften sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt Beratung erhalten. Zudem sollten auch bestehende Wohnhäuser vermehrt hindernisfrei und anpassbar umgebaut werden.
Eine Privatperson fordert, die Beratung und Begleitung müssten von einem von den Institutionen unabhängigen Dienst erbracht werden.
AGILE und Inclusion Handicap begrüssen die Bst. a und b, fordern jedoch, dass sich das Gesetz nicht auf eine Förderpflicht beschränken dürfe.
6.4.4 Art. 4 Abs. 4
Der Kanton TG kritisiert, dass die Zuständigkeiten durch die Bestimmung unklar blieben.
Die Kantone BL, GE, OW, TI, VD, VS und ZG sowie die SODK betrachten die Einschränkung auf Institutionen als Erbringerinnen ambulanter Leistungen als zu restriktiv. In diesem Zusammenhang wird teilweise dafür plädiert, dass der Begriff «Leistungserbringende» zutreffender sei.
ARTISET/INSOS kritisieren die fehlende Definition des Begriffs «Leistungserbringer», insbesondere auch die fehlenden Eckpunkte für die Anerkennung von Leistungen im ambulanten Bereich.
Der Kanton VD sowie AGILE und Inclusion Handicap kritisieren die fehlende Regelung des Übergangs von stationären zu ambulanten Leistungen.
Der Kanton GE fordert die Definition des Begriffs «prestations ambulatoires.»
AGILE und Inclusion Handicap kritisieren, dass der Zweck der Norm unklar sei, da sich die Verpflichtung für die Kantone bereits aus Art. 112b und 112c BV ergäbe.
AGILE erachtet die Formulierung als gefährlich, da sie impliziere, dass nur Institutionen berechtigt seien, ambulante Leistungen zu erbringen.
Der Schweizerischer Berufsverband Sozialbegleitung fordert einen besseren Einbezug der bereits vorhandenen Dienstleister.
6.4.5 Art. 4 Abs. 5
Der Kanton BL sowie ARTISET/INSOS und Inclusion Handicap kritisieren die Formulierung «es steht ihnen frei», da Art. 112c Abs. 1 BV die Kantone verpflichte, für die Hilfe und Betreuung zuhause zu sorgen.
6.5 Art. 5
Der Kanton TG und die EVP kritisieren die fehlende Abstimmung der Massnahmen zwischen Bund und Kantonen.