Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten
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Die FDP äussert sich nicht explizit zur IVG-Teilrevision.
Die GLP steht der Teilrevision des IVG eher ablehnend gegenüber und ist der Auffassung, dass ein besserer Zugang zum Assistenzbeitrag und zu Hilfsmitteln erforderlich für ein selbstbestimmtes Leben in den Bereichen Wohnen und Leben sei.
Die Teilrevision IVG wird von den Grünen begrüsst; Sie erachten die Vorlage jedoch als zu wenig ambitioniert und fordern, die Liste der Hilfsmittel zu erweitern und den Kreis der Anspruchsberechtigten auf einen Assistenzbeitrag zu erhöhen.
Die Mitte unterstützt, dass der Bundesrat Einfluss auf die Preisgestaltung bei Hilfsmitteln nehmen will. Sie begrüsst zudem, dass der Zugang zum Assistenzbeitrag insbesondere für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit verbessert werden soll. Die Partei ist jedoch der Ansicht, dass in Bezug auf den Assistenzbeitrag eine Chance verpasst wurde, das Thema im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative ganzheitlich zu betrachten. Weiter spricht sie sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Pilotversuche zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens aus und hofft, so Verbesserungen für die betroffenen Personen in einem sehr komplexen System zu erzielen.
Nach Auffassung der SP werde die Möglichkeit verpasst, den Zugang zu notwendigen Assistenz- und Unterstützungsleistungen sowie modernen Hilfsmitteln zu öffnen und diese Leistungen zu stärken.
Die SVP begrüsst den Ansatz, wonach die Wirtschaftlichkeit von Leistungen nicht nur besser überprüft, sondern auch mehr Einfluss darauf genommen werden könnte. Aufgrund der stetig steigenden öffentlichen Ausgaben, gerade bei der Invalidenversicherung, erachtet die SVP den erweiterten Handlungsspielraum für die Kostenträger für zielführend und angemessen. Damit die Massnahmen ihr Ziel nicht verfehlen, sei es unabdingbar, dass die zweckdienliche Zusammenarbeit sowie die Kommunikation zwischen Invalidenversicherung und Arbeitgeber gewährleistet sind.
5.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Städteverband (SSV) sieht einen dringenden Reformbedarf im IVG, insbesondere zur Ausweitung der Assistenzleistungen und zur besseren Berücksichtigung von Menschen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Begrüsst werden hingegen Massnahmen zur Erhöhung der Preistransparenz und die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) unterstützten Pilotprojekten zur Förderung der Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) ist der Ansicht, dass in den kommenden Jahren eine grundlegende Reform des IVG zur Verbesserung des selbstbestimmten Lebens erforderlich sei. Er anerkennt jedoch, dass verschiedene Leistungen im Rahmen einer IVG-Teilrevision vereinfacht werden sollen, um das selbständige Wohnen von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Er begrüsst die vorgesehene Ausweitung des Assistenzbeitrags auf Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit und der Möglichkeit von Pilotversuchen für eine andere Ausgestaltung des Zugangs.
5.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ist der Auffassung, dass das neue Inklusionsgesetz ein Rahmeninstrument bleiben muss, das allgemeine Ziele und Grundsätze festlegt, ohne subjektive Rechte oder direkte Verpflichtungen für Arbeitgebende zu schaffen. Es muss die Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen, den Kantonen und den Unternehmen stärken. Die Teilrevision des IVG, mit der die Hilfsmittel modernisiert und bestimmte Verfahren vereinfacht werden, fügt sich sinnvoll in diese Logik der Effizienz und Subsidiarität ein. Der SGV fordert, dass die Umsetzung von Massnahmen einfach und pragmatisch sein soll.
Der SAV äussert sich nicht konkret zur IVG-Teilrevision. Er regt jedoch an, für die Sicherstellung einer klaren, konsistenten und praktikablen Gesetzgebung angemessene Vorkehrungen zur Inklusion von