Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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6.14 Art. 14

Die Kantone BL und ZG sowie die SODK kritisieren generell das Fehlen von Übergangsfristen.

Der Kanton SO, die SP und Agile fordern realistische Umsetzungsfristen.

ARTISET/INSOS fordern Übergangsregelungen bezüglich der Finanzierung von Bauinfrastruktur.

7 Stellungnahmen zu den einzelnen neuen oder revidierten Bestimmungen des Invalidenversicherungsgesetzeses

Viele Vernehmlassungsteilnehmende verweisen auf ihre allgemeinen Bemerkungen.

7.1 Hilfsmittel (einleitende Bemerkungen)

Viele der eingegangenen Stellungnahmen begrüssen die Änderungen im Hilfsmittelbereich, ohne sich zu den einzelnen Bestimmungen zu äussern. Teilweise werden jedoch weitergehende Massnahmen gefordert; so werden etwa generell ein besserer Zugang zu den Hilfsmitteln für ein selbstbestimmtes Leben gefordert.

Grundsätzliche Zustimmung finden die Änderungen im Bereich der Hilfsmittel bei den Kantonen AG, AR, BS, SO, VD, VS und ZH sowie der SODK. Kritisch äussert sich BE, der fordert, dass die Schnittstellen zur IV frühzeitig geklärt und die Durchführungsstellen der ALV systematisch in die Umsetzung einbezogen werden, damit die positiven Effekte (Verbesserungen im Bereich der Hilfsmittel und Assistenzleistungen) tatsächlich zum Tragen kommen. GE bezweifelt, ob die Neuregelung tatsächlich zu einer Preissenkung führt.

Von den politischen Parteien gab es keine Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen. Die Mitte und die SVP stimmen den Artikeln im Hilfsmittelbereich zu, wobei letztere in diesem Bereich eine zweckdienliche Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Invalidenversicherung und Arbeitgebern fordert. Grundsätzlich stimmen auch die Grünen zu, die jedoch eine Erweiterung der Hilfsmittelliste fordern. Die GLP fordert generell einen besseren Zugang zu den Hilfsmitteln für ein selbstbestimmtes Leben in den Bereichen Wohnen und Arbeit. Die SP moniert, dass die Möglichkeit verpasst wurde, den Zugang zu modernen Hilfsmitteln zu öffnen.

Die Gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die

Dachverbände der Wirtschaft haben keine detaillierten Stellungnahmen eingereicht.

Einige Behindertenorganisationen (darunter Inclusion Handicap und Agile) kritisieren die vorgeschlagenen Bestimmungen im Bereich der Hilfsmittel. So bestehe die Gefahr, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu Rückschritten führen, etwa weil der Zugang zu Hilfsmitteln durch neue bürokratische Hürden oder längere Verfahren erschwert werde oder aufgrund von Vergabeverfahren eine Monopolbildung nicht verhindert werden könne. Sie sind deshalb der Auffassung, auf die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu verzichten. Abgelehnt werden die Änderungen auch von

einzelnen Personen.

Einige der Behindertenorganisationen, die die Stellungnahme von Inclusion Handicap übernommen haben, weichen von der Stellungnahme von Inclusion Handicap insofern ab, als sie die Änderungen im Hilfsmittelbereich ausdrücklich begrüssen, jedoch bezweifeln, ob Versicherte dadurch wirklich einen besseren Zugang zu Hilfsmitteln erhalten (im Folgenden «Behindertenorganisationen mit abweichender Stellungnahme Inclusion Handicap»). Zu diesen Organisationen gehören Association Cerebral Schweiz und regionale Vereinigungen, Association Suisse Romande Intervenant contre les Maladies neuro-Musculaires, autismus schweiz, Behindertenkonferenz Zürich, fégaph, Forum Handicap Jura, Schweizerische Caritasaktion der Blinden, IG Menschen miteinander Kanton Schwyz, andicap ticino, insieme Schweiz und regionale Vereinigungen, Interessengemeinschaft Gehörlose und Hörbehinderte, Potenciel Inclusif, Pro Audito Schweiz, Potenciel Inclusif, Pro Audito, Pro Infirmis, Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft, Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband,