Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 35Fedlex · Ergebnisbericht

Auch der SGV (Schweizerischer Gemeindeverband) und der SSV (Schweizerischer Städteverband) fordern allgemeine Verbesserungen des Assistenzbeitrags, ebenso der SGB (Schweizerischer Gewerkschaftsbund).

Zahlreiche andere eingeladene wie auch spontane Teilnehmende sprechen sich ebenfalls für substanzielle Verbesserungen und Optimierungen der Leistungen aus.

7.2.2 Art. 42quater Abs. 2

Die Kantone AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, NW, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH sowie die SODK begrüssen die vorgeschlagene Änderung ausdrücklich.

Die Kantone AG, FR, JU, LU, NW, ZG und die SODK merken allerdings an, dass die Anforderungen für den Assistenzbeitrag weiterhin hoch bleiben, was einen grundlegenden Widerspruch schafft: Zwar werde Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit Zugang zum Assistenzbeitrag gewährt, die anspruchsvolle Voraussetzung der Arbeitgeberschaft bleibe jedoch bestehen. Im gleichen Sinne halten auch BS, AR, BL, GE, NE die Änderung für schwer vereinbar mit dem Arbeitgebermodell.

Die Kantone BE und VD lehnen die vorgeschlagene Änderung ab. Für BE ist der Zugang zum Assistenzbeitrag für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit nicht mit dem Arbeitgebermodell vereinbar und es besteht das Risiko einer zusätzlichen Belastung des Umfelds der betreffenden Person (Beistände, Beratungsstellen, Schulungsanbieter, Angehörige usw.). Nach Ansicht von VD läuft die Änderung dem Hauptziel des Assistenzbeitrags zuwider, wenn die betroffene Person nicht darüber bestimmen kann, wie sie ihr Leben führen will. Dies könnte laut VD eine Zunahme der Leistungsanträge und Zusatzkosten für die IV nach sich ziehen.

Die Mitte und die Grünen begrüssen die Änderung ausdrücklich. Die SVP spricht sich dagegen aus. Für sie geht die Ausweitung des Anspruchs auf den Assistenzbeitrag zu weit und sie befürchtet einen Kostenanstieg zulasten des Staates und der Steuerzahlenden.

Der SGV, der SSV und Travail.Suisse heissen die Anpassung ausdrücklich gut. Der SSV ist jedoch der Meinung, dass das Modell angepasst werden muss, um betroffene Personen ggf. von Arbeitgeberpflichten zu entlasten.

Eine Mehrheit der übrigen eingeladenen Institutionen und der spontanen Teilnehmenden (darunter Inclusion Handicap, Agile und ARTISET INSOS) begrüssen die Änderung ausdrücklich.

Agile und ihre Mitgliederorganisationen weisen darauf hin, dass praktische Hürden wie eine fehlende Unterstützung in der Arbeitgeberrolle oder die unzureichende Deckung der benötigten Assistenzleistungen ohne weitergehende Anpassungen bestehen bleiben. Faktisch blieben damit die Benachteiligungen bestehen.

7.3 Pilotversuche

7.3.1 Allgemein

Die Änderung von Artikel 68quaterIVG wird in keiner Stellungnahme abgelehnt.

7.3.2 Art. 68quater

Die Kantone AG, AR, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NW, SO, TI, UR und ZH sowie die SODK begrüssen die Änderung.

BL und BS befürchten jedoch, dass die Formulierung (und damit der Geltungsbereich) der Anpassungen zu eng gefasst ist. Für BS müsste die Bestimmung so formuliert sein, dass innovative Arrangements ‒

z. B. eine Kombination aus Assistenzbeitrag und kantonalen Fachleistungen ‒ erprobt werden können.