Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten
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Gastro Suisse fordert, dass den Arbeitgebern praxisnahe Hilfestellungen zur Förderung der Integration zur Verfügung gestellt werden müssen.
Der Schweizerische Gewerbeverband und Centre Patronal fordern, dass Bestimmungen zur Arbeit Förder- und Anreizmassnahmen sein sollen und keine Verpflichtungen für Arbeitgeber darstellen dürfen. Weiter fordern sie die Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips im Bereich der Arbeitsintegration.
Travail.Suisse fordert die Aufnahme einer Bestimmung gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz in das Inklusionsgesetz.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband betrachten die
angemessenen Vorkehrungen für die Inklusion am Arbeitsplatz als staatliche Aufgabe, die nicht auf private Arbeitgeber übertragen werden dürfen. Deshalb solle die Thematik entweder im Inklusionsgesetz oder als individualisierte Massnahme im IVG geregelt werden. Art. 3 Bst. g E-BehiG solle daher gestrichen werden.
4.11 Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen
Die FDP spricht sich für eine Beibehaltung der aktuellen Kompetenzverteilung mit grosser kantonaler Autonomie aus. Ähnlich argumentiert auch der Kanton SH, der in seiner Stellungnahme die grossen Handlungsspielräume der Kantone positiv hervorhebt.
Gleichzeitig ist die Verteilung der Kompetenzen und Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen einer der in der Vernehmlassung am häufigsten geäusserten Kritikpunkte. Folgende Vernehmlassungsteilnehmende vertreten die Ansicht, dass der Vorentwurf die Zuständigkeiten unklar lasse und bestehende Verflechtungen nicht auflöse:
- Die Kantone AG, AI, BL, BS, GE, GL, JU, NE, NW, OW, UR, SG, SO, SZ, TG, TI, VS und ZG
sowie die SODK
- Die Mitte und die Grünen
- Der Schweizerische Gemeindeverband
- Der Schweizerische Gewerkschaftsbund
- Agile und Inclusion Handicap
- Volkshochschule Plus
Weiter kritisieren die Kantone NE, SO, VS und ZG sowie die SODK das Fehlen von Umsetzungsmassnahmen auf Bundesebene und fordern etwa die Bereitstellung nationaler Statistiken.
Der Kanton SG fordert vom Bund ein klares Zuständigkeitsbekenntnis für die ambulanten Leistungen.
4.12 Finanzierung
Kritisch gesehen wird auch die Finanzierung. So stellen sich die Kantone BE, FR, GL, NE, SH, SO, SZ, TG und UR auf den Standpunkt, die finanziellen Folgen der Vorlage seien nicht genügend abgeklärt.
Die Kantone GL und TG sowie die SVP halten die Finanzierung durch Kantone und Gemeinden für nicht tragbar.
Weiter kritisieren die Kantone AG, BE und VD, die Vorlage sei nicht mit der fiskalischen Äquivalenz vereinbar. Ähnlich argumentiert auch die Fédération des Entreprises Romandes, welche die kantonale Finanzierung von Leistungen, deren Rahmen durch den Bund definiert ist, in Frage stellt.