Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten
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Die Kantone AI, AR, BE, GE, NW und VS sowie die SODK melden zurück, dass sie einen direkten Gegenvorschlag präferiert hätten.
Der Kanton BS spricht sich für eine Annahme der Inklusionsinitiative aus. Der Kanton ZG erblickt in einer allfälligen Annahme der Inklusionsinitiative eine Chance für die Erarbeitung eines breit abgestützten Gesetzesentwurfs.
3.2 Politische Parteien
Die Stellungnahmen der politischen Parteien gehen inhaltlich weit auseinander. Gemein ist ihnen jedoch die grundsätzliche Kritik am vorgelegten Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Der Mehrheit der Parteien geht der Vorentwurf im Anwendungsbereich und betreffend konkrete Verpflichtungen zu wenig weit, während von einer Minderheit Bedenken betreffend die Finanzierung und Kompetenzverteilung geäussert werden.
Die EDU unterstützt das Ziel der freien Wahl der Wohnform für Menschen mit Behinderungen und anerkennt die Bedeutung persönlicher Assistenz. Sie sieht die Vorlage jedoch als verpasste Chance, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch den Ausbau persönlicher Assistenz deutlich zu verbessern, ohne dass dadurch erhebliche Mehrkosten entstanden wären. Nach Ansicht der EDU könnte ein Ausbau der persönlichen Assistenzleistungen durch Einsparungen bei Institutionen und Verwaltung ausgeglichen werden und würde daher nicht zu grossen Mehrkosten führen. Sie fordert, Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu verpflichten, die persönliche Assistenz so auszubauen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform frei wählen können, ohne dass dem Staat dadurch erhebliche Mehrkosten entstehen.
Die EVP ist der Ansicht, dass die im VE-InG vorgesehenen Bestimmungen zu kurz greifen. Mangels konkreter Massnahmen, Rechte und Umsetzungsmechanismen würden bestehende Strukturen verfestigt, wodurch eine echte Deinstitutionalisierung verpasst werde. Besonders kritisch sieht die EVP die Anpassungen beim IFEG, die ihrer Ansicht nach zu geringfügig seien und das institutionelle Wohnen weiterhin privilegieren würden. Fehlende Schnittstellenregelungen zwischen Bund und Kantonen, hohe administrative Hürden und unklare Zuständigkeiten würden die Ungleichbehandlung zusätzlich verschärfen. Die EVP fordert daher neben der Ausweitung des persönlichen Geltungsbereichs auf alle Menschen mit Behinderungen eine umfassende Strategie, die das selbstbestimmte Wohnen priorisiert, die Kantone verpflichtet und klare Übergänge von institutionellen zu personenzentrierten Lösungen vorsieht.
Die FDP äussert erhebliche Vorbehalte gegenüber dem VE-InG, begrüsst jedoch die Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und betont die Bedeutung konkreter Lösungen, die Menschen mit Behinderungen eine freie Wahl ihrer Lebens- und Wohnform ermöglichen. Sie hält die Fokussierung auf institutionelle Lösungen im IFEG für nicht mehr zeitgemäss und bedauert, dass die Vorlage den Erwartungen der Motion 24.3003 nur teilweise entspreche. Die FDP bekräftigt, dass die Kantone weiterhin für die kollektiven Leistungen verantwortlich bleiben sollen, jedoch innerhalb eines modernisierten Rahmens, der es ihnen ermögliche, sowohl institutionelle als auch selbständige Wohnformen zu unterstützen. Die FDP kritisiert zudem das Fehlen eines klaren Umsetzungsplans für die Kantone sowie die unklare Rolle des Bundes. Kritisch sieht die FDP zudem die kantonalen Verpflichtungen zu Koordination, Planung und Berichterstattung sowie die fehlende Klarheit über die Folgen bei deren Nichterfüllung.
Die GLP begrüsst, dass der Bundesrat mit einem indirekten Gegenvorschlag die Ziele der Inklusionsinitiative umsetzen will. Die Partei vertritt jedoch die Ansicht, dass die Vorlage das Ziel verfehlt, bei der Inklusion eine gemeinsame Stossrichtung von Bund und Kantonen zu erreichen. Kritisiert werden das fehlende Gesamtkonzept, sowie der enge, sich an der IV orientierende Behinderungsbegriff. Zudem wird der zu restriktiver Fokus auf die Thematik Wohnen sowie eine mangelnde Berücksichtigung von anderen Lebensbereichen kritisiert. Weiter fordert die GLP einen klaren Auftrag an die Kantone, die freie Wahl der Lebensform und die Niederlassungsfreiheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sieht die GLP die Motion 24.3003 als nicht erfüllt.