Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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Der Kanton SG fordert die Schaffung eines Rechts auf ambulante Leistungen.

Die SODK stellt sich auf den Standpunkt, dass weitergehende Rechtansprüche geschaffen werden sollen, wobei der Kreis der Anspruchsberechtigten enger gefasst werden könne.

Die Forderung nach mehr subjektiven Rechten wird indes nicht von allen Vernehmlassungsteilnehmenden geteilt. Die SVP, der Schweizerische Gewerbeverband und Centre Patronal sprechen sich gegen die Schaffung einklagbarer Rechte aus.

4.7 Umsetzungsmassnahmen auf Bundesebene

Die Kantone AG, AI, AR, BS, GE, GL, VD und ZG sowie die SODK, die GLP, die SP und weitere Vernehmlassungsteilnehmende sind der Ansicht, dass der Bund weitergehende Umsetzungsmassnahmen ergreifen soll, sei es durch eine umfassende Strategie oder einen nationalen Aktionsplan.

Auch Inclusion Handicap und Agile fordern im Hinblick auf nicht unmittelbar umsetzbare Verpflichtungen aus der UNO-BRK eine Planungspflicht für Bund und Kantone. Diese soll den regelmässigen Erlass von Strategien beinhalten und die Koordination von Bund und Kantonen regeln.

Die Kantone AG, AR, BL, BS, GE, GL, NE, NW, OW, TG, TI, UR, VD, VS und ZH sowie die SODK und

die Grünen, die SP, Agile und Inclusion Handicap sowie weitere Vernehmlassungsteilnehmende fordern einen nationalen Aktionsplan und eine gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen.

Die Kantone AG, AR, BL, BS, NE, NW, OW, SH, SO, VS und ZH sowie die SODK fordern die Schaffung eines nationalen Instruments zur Bedarfsabklärung.

Die FDP und Inclusion Handicap fordern einen klaren Umsetzungsplan für die Kantone durch den Bund. Der Bund solle zudem die Kantone bei der Umsetzung unterstützen.

Die SP fordert die Schaffung einer nationalen Koordinationsstelle und verbindliche Ziele. Auch solle der Bund die kantonalen Praktiken harmonisieren.

ARTISET/INSOS fordern, dass Bund und Kantone für ambulante und stationäre Leistungserbringer einheitliche Qualitätsindikatoren formulieren solle.

Ähnlich argumentiert Arbeitsintegration Schweiz und fordert die Sicherstellung der Qualität bei allen Leistungserbringenden.

4.8 Bereich Wohnen

Die EVP sowie Agile und Inclusion Handicap und weitere Organisationen fordern die Klärung der Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Leistungen von Bund und Kantonen. Es brauche eine Vereinheitlichung der Erhebungsinstrumente und einen Abbau der administrativen Hürden beim Zugang zu den Leistungen.

Die EVP sowie der Entlastungsdienst Ostschweiz und Volkshochschule Plus monieren das Fehlen einer Gesamtstrategie zur Sicherstellung des selbstbestimmten Wohnens.

Die EVP sowie Agile und Inclusion Handicap und weitere Organisationen fordern, der Übergang zwischen dem Leben in Institutionen und dem selbstbestimmten Wohnen müsse klar und verbindlich geregelt werden. Insbesondere sei in diesem Zusammenhang die Verpflichtung zur Planung des Übergangs von der objektorientierten zur bedarfsorientierten Finanzierung notwendig.