Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten
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8.3 Institutionalisierung der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
Agile und Inclusion Handicap fordern Bestimmungen für den systematischen Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihrer Organisationen bei der Umsetzung der BRK. Sie schlagen die Schaffung eines Inklusionsrats vor, der insbesondere zu Umsetzungsstrategien und Aktionsplänen Stellung nehmen und Empfehlungen abgeben könnte. Die Organisation, Zusammensetzung und Aufgaben des Inklusionsrates seien im Inklusionsrahmengesetz klar zu regeln.
Auch dem Kanton GE gehen die derzeitigen Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zu wenig weit. Gefordert wird die Schaffung von verpflichtenden Mechanismen für den Einbezug von Menschen mit Behinderungen in sie betreffende Entscheide.
8.4 Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen schweizerischen Behindertenausweis
Einzelne Behindertenorganisationen und eine Privatperson fordern die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen nationalen Behindertenausweis. Dabei wird auf die diesbezüglichen Bestrebungen in der EU verwiesen. Auch die Anerkennung der europäischen Ausweise sei zu ermöglichen.
8.5 Generelle Stellungnahmen mit Bezug zur UNO-BRK
Auch das Verhältnis der Vorlage zur UNO-BRK ist Gegenstand mehrerer Stellungnahmen. So geht der Vorentwurf nach Ansicht der Kantone BL, BS, JU und TI sowie der SP und den Organisationen Agile und Inclusion Handicap hinter den Anforderungen der Konvention zurück. Der Kanton SO argumentiert ähnlich und stellt sich auf den Standpunkt, die Vorgaben der UNO-BRK würden ausserhalb des Bereichs Wohnen nicht erfüllt. Der Kanton BE meldet zurück, dass ein erwartetes Bekenntnis zur UNO-BRK in der Vorlage fehle.
Agile, Inclusion Handicap und Amnesty International kritisieren das Fehlen einer Strategie zur schrittweisen Umsetzung der UNO-BRK.
Der Kanton BL, die SP, der Schweizerische Städteverband, Agile und Inclusion Handicap, sowie
weitere Vernehmlassungsteilnehmende sind zudem der Ansicht, dass ein unabhängiges Kontrollorgan, welches die Umsetzung der aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleiteten Verpflichtungen überwacht, fehle. Dies ist nach Agile und Inclusion Handicap der Fall, obwohl Art. 33 Abs. 2 BRK die Schweiz zur Errichtung einer solchen Monitoring-Stelle verpflichte.
Auch in den 800 Postkarten des Vereins für eine inklusive Schweiz wird die UNO-BRK häufig thematisiert. Kritisiert wird primär die schleppende Umsetzung. Zudem wird gefordert, dass die Schweiz dem Zusatzprotokoll über das Beschwerdeverfahren vor dem Behindertenrechtsausschuss beitritt.
Entgegengesetzt argumentiert die SVP, die sich im Hinblick auf die Umsetzung der Konvention gegen einen vorauseilenden Gehorsam gegenüber anderen Staaten ausspricht.
8.6 Unterstützungsleistungen allgemein
Die Kantone AG, BL, NE, NW und ZG sowie die SODK und die Organisationen Agile und Inclusion Handicap kritisieren generell das System der Unterstützungsleistungen in der Schweiz. Dieses sei fragmentiert und sowohl für Betroffene als auch für die Behörden kompliziert.
Alzheimer Schweiz fordert Verbesserungen im Bereich der AHV-Gesetzgebung.
8.7 Kantonale Umsetzungsmassnahmen
Die Kantone BL und NW vertreten die Ansicht, die Vorlage müsse durch kantonale Ausführungsgesetze ergänzt werden.