Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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Die IV-Stellen-Konferenz begrüsst den Vorschlag, notwendig sei jedoch die entsprechende Transparenz

der Lieferanten. Die Behindertenorganisationen mit abweichender Stellungnahme Inclusion

Handicap, ARTISET/INSOS sowie Einzelpersonen begrüssen die neue Bestimmung.

Agile sieht die Neuerung kritisch, da die Bestimmung zwar auf Transparenz und Kostenkontrolle ziele, in der Praxis aber die wirtschaftliche Tragfähigkeit von spezialisierten Anbietern gefährden könne. Die Folge könnten weniger Vielfalt und Innovation sowie ebenfalls eine geringere Versorgungssicherheit sein.

OrthoRhea fordert eine verhältnismässige Umsetzung und eine präzise Abgrenzung in der Verordnung, welche Rabatte als betriebsnotwendig gelten.

Inclusion Handicap (Procap Schweiz, Procap St.Gallen-Appenzell) lehnt die Bestimmung ab, da

eine Gefahr von Rückschritten für Menschen mit Behinderungen bestehe. Ebenfalls abgelehnt wird Art. 26sexiesvon Medtech, da eine vollständige Weitergabepflicht kontraproduktiv wäre und in der Praxis schwierig umsetzbar sei.

7.1.5 Angekündigte Anpassungen der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV; SR 831.201)

Die im erläuternden Bericht im Bereich der Hilfsmittel angekündigten Anpassungen der IVV, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Motion Lohr 21.4089 «Effizientere Eingliederung am Arbeitsplatz. Auch Arbeitgebende sollen Gesuche für Anpassungen am Arbeitsplatz stellen können», werden insgesamt gutgeheissen. Niemand lehnt den Vorschlag ab.

Die Kantone BL und SO, die SVP und mehrere andere eingeladene Institutionen (darunter Inclusion Handicap und Agile) sowie spontane Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen die Änderungen ausdrücklich.

Der SGV bringt einen Vorbehalt zugunsten der Arbeitgeber an: Die Massnahmen müssten Anreize bieten, administrativ einfach und nicht unnötig komplex sein und die Motion Lohr 21.4089 sollte auf freiwilliger und flexibler Basis umgesetzt werden.

Das Centre patronal begrüsst den Vorschlag im Grundsatz, aber ebenfalls unter dem Vorbehalt, dass die Umsetzung einfach bleibt, mit Anreizen verbunden wird und nicht mit übermässigem administrativem Aufwand oder neuen Pflichten einhergeht.

7.2 Assistenzbeitrag

7.2.1 Allgemein

Die Aufhebung von Art. 42quaterAbs. 2 E-IVG wird von der grossen Mehrheit begrüsst bzw. nicht bestritten. Viele sehen jedoch hinsichtlich der konkreten Durchführbarkeit Schwierigkeiten, indem der Assistenzbeitrag immer noch als zu komplex erachtet wird.

Viele Teilnehmende halten die vorgeschlagene Änderung zudem für unzureichend. Sie verlangen substanzielle Verbesserungen beim Assistenzbeitrag, insbesondere betreffend den Zugang zur Leistung oder auch deren Ausgestaltung, wie auch bei der Hilflosenentschädigung.

Vor allem für die Kantone AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NW, SH, VS, ZG und die SODK braucht es eine grundlegende Reform des Systems, um das selbstbestimmte Leben zu fördern. Die meisten beziehen sich dabei auf den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 27. März 2025 zur Evaluation der Massnahmen im Bereich selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen.

Bei den politischen Parteien verlangen die Mitte, die Grünen, die GLP, die SP und die EVP ebenfalls substanzielle Verbesserungen der Leistungen, insbesondere des Assistenzbeitrags.