Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 39 Seiten

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- Die Parteien: EVP, GLP, Grüne, Mitte und SP - Der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV)

- Die gesamtschweizerischen Wirtschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse

- Die Organisationen Inclusion Handicap und Agile sowie zahlreiche weitere Behindertenorganisationen

- Diverse weitere Organisationen und Privatpersonen

Der Kanton TG scheibt, der Begriff der «Invalidität» werde durch die Norm verwässert.

Die Kantone BL, NE, NW, OW und ZH, sowie die SODK schreiben, der Begriff der «Invalidität» sei veraltet oder herabwürdigend.

Der Kanton BE vertritt die Ansicht, dass durch den persönlichen Anspruchsbereich Menschen mit Behinderungen neue Anspruchsgrundlagen geschaffen würden, die für die Kantone mit unklaren Kosten verbunden sind.

Der SAV moniert, dass der in der Norm verwendete Begriff «Arbeit» im weiteren Gesetz nicht abgehandelt würde.

FRAGILE Suisse bemängelt das Fehlen eines Abschnitts zur Förderung des Arbeitens und der Freizeit.

Inclusion Handicap schlägt folgende Änderung der Norm vor:

«Dieses Gesetz bezweckt die Förderung Sicherstellung der unabhängigen Lebensführung und der Inklusion in die Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 112b BV in allen Lebensbereichen. ,insbesondere in den Bereichen Wohnen und Arbeit.»

Die EVP schlägt folgende Neufassung der Norm vor:

«Dieses Gesetz bezweckt die Förderung der unabhängigen Lebensführung und der Inklusion in die Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 112b BV (betroffene Personen), insbesondere in den Bereichen Wohnen und Arbeit.»

6.1.2 Art. 1 Abs. 2

Inclusion Handicap kritisiert, die Norm wiederhole Abs. 1 ohne Neues zu erwähnen.

6.2 Art. 2 allgemein

Folgende Vernehmlassungsteilnehmende vertreten die Ansicht, der Anwendungsbereich der Norm sei zu eng gefasst und müsse neben dem Recht auf selbstbestimmtes Wohnen weitere Themen umfassen:

- Die Kantone AG, BL, BS, FR, GE GR, NW, OW, UR, TI, VD, ZG und ZH sowie die SODK

- Die Parteien GLP, Grüne, Mitte und SP

- Der Schweizerische Städteverband (SSV) und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) - Die Organisationen Inclusion Handicap und Agile, ARTISET/INSOS, Alzheimer Schweiz und

Amnesty International sowie mehrere weitere Behindertenorganisationen

- Diverse weitere Organisationen und Privatpersonen

Die Kantone BS und NW sowie die SODK fordern eine Definition der einzelnen Leistungsarten.